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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |
Herzog von Pommern
Geboren am : | 11. April 1493 |
Geboren in : | |
Gestorben am : | 9. oder 10. Mai 1531 2) |
Gestorben in : | Stettin [1] 3) |
GEORGIUS I., D, G, DUX/STETINI
POMERANIAE /
et NASCITUR AO. 1493, / MORITUR AO. 1531, /AETATIS, 38. 8)
Georg I. wurde als ältester Sohn von acht Kindern des Herzogs Bogislaw X. von Pommern und seiner Gemahlin Anna, der Tochter des Königs Kasimir IV. von Polen, am 11. April 1493 geboren. Er hatte noch vier Brüder (Barnim, Barnim IX., Otto und Kasimir VIII.) und drei Schwestern (Sophia, Anna und Elisabeth).
Seiner ersten Ehe (1513) mit Amalia (Geboren 25.7.1490, Tochter des Pfalzgrafen und Kurfürsten Philipp von der Pfalz und der Margarata von Bayern) entstammten drei Kinder 3) (Bogislaw, Phillip I. und Margarata).
Seiner zweiten Ehe (geschlossen am 23. Januar 1530) mit Margareta (Tochter des Kurfürsten Joachim von Brandenburg und der Elisabeth von Dänemark) entstammte eine Tochter 3) (Georgia).
Kinder:
Bogislaw: | Er wurde am 29. März 1514 geboren, verstarb jedoch schon früh. 2) |
Phillip I. | |
Margareta: | Sie wurde im Mai 1518 geboren; heiratete am 9. Oktober 1547 Herzog Ernst III. von Braunschweig-Grubenhagen (Sohn des Herzogs Philipp I. von Braunschweig-Grubenhagen und der Katharina von Mansfeld). Sie hatten eine Tochter (Elisabeth, geb. 20. März 1550). 7) Sie starb am 24. Juni 1569. 2) |
Georgia: | Sie wurde am 28. November 1531 geboren und war mit Stanislaus Latalski Graf von Labischin, Stardost von Inowrazlaw und Schlochau verheiratet (geschlossen am 24. Oktober 1563). 2) Sie starb 1574. |
Als Bogislaw X. starb, waren seit dem Thesenanschlag Luthers
schon sechs Jahre vergangen. Der Herzog war davon wenig
beeindruckt, obwohl er noch in seinem Todesjahr 1523 auf seiner
Reise zum Reichstag in Nürnberg in vielen Städten die große
religiöse Bewegung erlebt hatte und einige seiner Begleiter, wie
der Stralsunder Bürgermeister Nikolaus Smiterlow, von den
Gedanken Luthers ergriffen waren. In seinem eigenen Lande hat
Bogislaw X. sich ziemlich neutral gegenüber dem Luthertum
verhalten, er hörte sich sogar eine Predigt von Paul vom Rode in
Stettin an und fand darin nichts Anstößiges. Gegen die
Reformation ist er eingeschritten, wenn er daraus Unruhe oder
Unordnung entstehen sah.
Die Brüder Georg I. (geb. 1493) und Barnim IX. (geb. 1501),
verhielten sich gegenüber der Reformation zunächst ebenfalls
abwartend. Sie regierten beide gemeinsam. 6)
Unter ihrer Staatsführung verfiel der straffe innere Staatsaufbau mehr und mehr, so dass zu Beginn der 1520er Jahre erneut Straßenräubereien, Plünderungen und ärgeres immer häufiger auftraten. 5)
Nach dem Tod seines Vaters, Bogislaw X., übernahm Georg 1523
gemeinsam mit seinem Bruder Barnim IX. die Regierung. 3) Er
hatte eine 3jährige katholisch geprägte Erziehung am Hofe
seines Oheims Georg von Sachsen, im Gegensatz zu seinem
reformerisch geprägten Bruder.
Der ältere Georg war der tüchtigere, er führte im wesentlichen
die Regierungsgeschäfte. 6)
Die beiden Herzöge mussten in den ersten Jahren ihrer
Regierung häufig außerhalb ihres Landes weilen. Zunächst war
es wieder die Anerkennung ihrer Reichsstandschaft 4),
um die sie besorgt sein mussten.
Auf dem Nürnberger Reichstag legte der pommersche Gesandte Anton
von Natzmer eine Klageschrift von 389 Blatt vor. Darin
beschwerten sich die Pommern, dass der Kurfürst von Brandenburg
sie hindere, ein Lehen des Reichs zu sein. Darauf protestierte am
15. April 1524 Hochmeister Albrecht von Preußen gegen die
Einräumung einer Session für Pommern.
Die pommerschen Herzöge suchten deswegen wieder Anlehnung an
Polen. Gleich 1524 reisten Georg und Barnim nach Danzig, wo sie
König Sigismund von Polen trafen. Hier schlossen sie im März
1524 zusammen mit Heinrich von Mecklenburg ein Bündnis mit
Polen, das sich gegen den Hochmeister von Preußen und gegen
Kurfürst Joachim von Brandenburg richtete. 3)
Doch auch im eigenen Land gab es genug Probleme. Wegen Willkürherrschaft des Rates der Stadt Greifswald [23], die Unruhen in der Bürgerschaft hervorrief, befahlen 1525 die Herzöge Georg I. und Barnim IX. die Bildung eines Zwölf-Männer-Kollegiums aus der Bürgerschaft, um Anliegen der Bürger beim Rat zu vertreten; es wurde 1534 bereits wieder aufgehoben. 1)
Seine erste Frau Amalie starb am 6. Januar 1525.
Am 16. April 1526 war Georg I. wieder in Danzig beim König
von Polen, um auf Grund des Vertrags von 1524 Unterstützung
gegen Brandenburg zu suchen. Dort aber hatte man jetzt weniger
Verständnis für die pommerschen Nöte. Nachdem der Deutsche
Orden aufgelöst, Ostpreußen in ein weltliches Herzogtum
umgewandelt worden war, und Herzog Albrecht dem König von Polen
den Lehnseid geleistet hatte, war von dieser Seite nichts zu
fürchten, und eine pommersche Hilfe als Gegenleistung für eine
polnische Hilfe gegen Brandenburg nicht nötig.
Dagegen war durch den Sieg Kaiser Karls V. über Franz I. von
Frankreich in der Schlacht bei Pavia am 24. Februar 1525 die
habsburgische Macht im Reich stark gewachsen, und König
Sigismund wollte sich einem
habsburgisch-hohenzollernschen Druck nicht aussetzen.
So konnte Georg I. für sein Bündnis mit Polen nur die Belehnung
mit Lauenburg [31] und Bütow [30] am 3. Mai 1526 ohne weitere
Verpflichtungen zur Heeresfolge erreichen.
Damit wurde der Pfandcharakter des Besitzes von 1467 in ein
echtes Lehnsverhältnis nach damaliger rechtlicher Auffassung
umgewandelt. Als Pfand hatten Lauenburg und Bütow noch einmal
1490 bei der Heirat Bogislaws X. mit Anna von Polen für die
Sicherung der zugesagten Mitgift von 14.000 Gulden und erhielten
für den Rest von 18.000 Gulden eine Schuldverschreibung. 6)
Am 8. Mai 1526 verließ Georg I. Danzig. Ende Juni war er schon wieder auf dem Reichstag in Speyer. Hier protestierte Kurfürst Joachim I. erneut gegen die Teilnahme Pommerns, das nach seiner Meinung kein unmittelbares Reichsland sei und keinen Sitz im Reichstag haben dürfe. Georg I. verhandelte deshalb 1527 mit dem Kurfürsten in Jüterbog, und obwohl der Polenkönig den Starost von Schlochau [29], Achaz Czeme, und Georgs Schwiegervater, Kurfürst Ludwig von der Pfalz, seinen Kanzler Florenz von Venningen dorthin geschickt hatten, um die pommerschen Belange zu unterstützen und einen Ausgleich herbei zu führen, blieb das Gespräch ohne Resultat. Polen verstieg sich nun sogar zu dem Versprechen einer bewaffneter Hilfe, falls der Kurfürst Pommern angreifen würde. 6)
Die Herzöge Georg I. und Barnim XI. verliehen 1528 Jost Klopfer zu Hohenkrug, Kreis Stettin [75], das Privileg an der Plöne Papier herzustellen. Die älteste Papiermühle Pommerns hatte bis 1926 bestand und wurde dann vom Feldmühle-Konzern übernommen. 1)
Am 3. Februar 1528 hatte Kaiser Karl V. den pommerschen
Herzögen aus Burgos (Spanien) befohlen, bei Strafe von 50 Mark,
die Verträge mit Brandenburg zu erneuern. Georg I. reiste daher
wieder zum Reichstag in Speyer 1529. Am 12. März brach er von
Stettin [1] auf und kam über
Mecklenburg, Braunschweig, Darmstadt am 12. April in Speyer an.
In seiner Begleitung waren unter anderem Nikolaus von Klempzen,
Jobst von Dewitz und Anton von Natzmer. Hier bestand wieder Georg
I. auf seiner Session als Reichsfürst und konnte seine Stellung
behaupten, obwohl der brandenburgische Gesandte, der Komtur M.
Barfuß, unter Protest die Versammlung verließ und Kurfürst
Joachim sich über das "ungeschickte Geplärre"
Pommerns beschwerte. Für Pommern traten Heinrich von Mecklenburg
und die Verwandten Erich von Braunschweig-Lüneburg und Ludwig
von der Pfalz ein. Georg hatte ja eine pfälzische und Barnim
eine braunschweigsche Prinzessin zur Frau. An der wichtigen
Entscheidung in der Religionsfrage, die in der Protestation der
evangelischen Fürsten gegen die Aufrechterhaltung des Wormser
Edikts gipfelte, hatten die pommerschen Herzöge keinen Anteil.
Schließlich kam man am 26. August 1529 durch Vermittlung der
Herzöge Erich und Heinrich von Braunschweig, die beide mit dem
brandenburgischen Kurfürsten in der Ablehnung der religiösen
Neuerungen übereinstimmten, zum Abschluss des Vertrags von
Grimnitz. Darin erkannte Joachim I. von Brandenburg die
Reichsstandschaft 4) Pommerns an (Brandenburg
verzichtet auf die Lehnshoheit über Pommern), und die
pommerschen Herzöge bestätigten die Erbfolge Brandenburgs im
Fall des Aussterbens des Greifenhauses. 6)
Innenpolitisch kam es zwischen Georg I. und Barnim IX. wegen der Religionsfrage zu einem Bruch. Georg I. wehrte sich, der hohen Kosten wegen, einer Teilung des Landes zuzustimmen.
Georg I. erlebte noch die Genugtuung, dass er und sein Bruder Barnim auf dem Reichstag von Augsburg am 26. Juli 1530 von Kaiser Karl V. ihr Herzogtum als Reichslehen empfangen konnten. 3) 6)
Noch vor dem Ableben von Bogislaws X. waren erste Spuren der Reformation in Pommern zu finden. Im Kloster Belbuck [62] begann Johannes Bugenhagen die Lehre Luthers zu verbreiten. Diese fand bei Bogislaw X. allerdings noch keine Zustimmung, da ihm die sozialen Bewegungen und Unordnungen höchst zuwider waren, die im Gefolge der neuen Lehre auftraten. Erst unter Georg I. und Barnim IX. erfasste die reformatorische Bewegung immer mehr Städte und Gemeinden. In der Zeit nach 1530 begannen sich die Gegensätze in der Religionsfrage, nachdem Georg I. 1531 gestorben war, in Richtung auf Annahme der lutherischen Lehre zu entwickeln.
In dieser Zeit entstand abermals eine Schwächung des Fürstentums Pommern durch eine erneute Landesteilung. Es war Barnim IX., der immer wieder darauf drang, einen selbständigen Gebietsteil zu erhalten, während Georg I. sich aus Gründen der Staatsräson dagegen wehrte. Noch zu seinen Lebzeiten, Ende März 1530, verhandelte man in Stettin. Es hatte sich dazu ein Plenum aus den Vornehmsten des Landes gebildet, das aus zwölf Schiedsmännern, die von Georg und Barnim gemeinsam ernannt wurden, und aus je sechs Vertretern der beiden Herzöge, die jeder der beiden Brüder allein auswählte, bestand. 6)
Georgs überraschender Tod, der ihn am 9./10. Mai 1531 in Stettin [1] ereilte, ebnete seinem Bruder den Weg ins reformierte Lager.
Sein Nachfolger wurde sein Sohn Philipp. Er war am Hof seines Großvaters in Heidelberg aufgewachsen, wo er einen weiteren Interessenkreis fand, als das in der pommerschen Heimat möglich war. 16jährig kam er nach Stettin zu seinem Onkel Barnim IX., der zunächst die Regierung allein führte. 6)
Herzogin Margarete, Witwe Herzog Georgs, erhielt 1533 Amt und Stadt Tribsees [50] (Krs. Grimmen) als Wittum. 1) Sie starb nach dem 3. Dezember 1577 in Stettin.
1 Stettin 23 Greifswald 29 Schlochau 30 Bütow |
31 Lauenburg 50 Tribsees 62 Belbuck 75 Hohenkrug |
1) | Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz |
2) | Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener. |
3) | Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996 |
4) | Reichsstände waren im Deutschen Reich bis 1806 die unmittelbaren Glieder des Reiches, die in einem der drei Kollegien des Reichsrates Sitz und Stimme hatten (Reichsstandschaft). Die Reichsstände mussten an den Reichstagen teilnehmen, Truppenkontingente stellen und die vom Reichstag bewilligten Reichssteuern aufbringen. |
5) | Wehrmann, M., Geschichte von Pommern, Bd. 1 und Bd. 2, 1909 |
6) | Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997 |
7) | Aus dem Internet |
8) | Original im Besitz der Familie von Bismarck-Osten |
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