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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Otto III.

Herzog von Pommern-Stettin

Geboren am : 29. Mai 1444
Geboren in :  
Gestorben am : 10. September 1464 1)
Gestorben in :  

 

Otto III. (manchmal auch als IV. bezeichnet) wurde als Sohn des Herzogs Joachim des Jüngeren von Pommern und seiner Gemahlin Elisabeth von Brandenburg geboren. Er hatte keine Geschwister.

Er war nicht verheiratet.

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde das pommersche Herzogshaus von der immer wieder auftretenden Pest stark ergriffen. 1451 starben Joachim von Stettin und Barnim VIII. von Barth. Während das Wolgaster Gebiet nun in der Hand Wartislaws IX. vereinigt wurde, hatte Joachim seinen unmündigen Sohn, Otto III., hinterlassen. Für ihn übernahm seine Mutter Elisabeth, Tochter des Markgrafen Johann von Brandenburg, die Regierung. Die Vormundschaft über den kleinen Otto III. war Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, seinem Onkel, übertragen. 3)

Am 17. April 1457 starb Herzog Wartislaw IX. von Wolgast, ihm folgte in der Regierung des vorpommerschen Landes seine beiden Söhne Erich II. Und Wartislaw X., die wohl von Anfang an wenig einig, bald in den heftigsten Streit gerieten, zumal als in der ersten Hälfte des Jahres 1459 auch der König Erich auf seinem Schloß Rügenwalde [36] aus dem Leben schied. Sofort eilten Erich II. und Sofia, die sich ja als seine alleinigen Erben betrachteten, dorthin und erreichte wirklich, das am 16. Juni in die hinterpommersche Stände Erich als Verweser des Landes anerkannten. Sie versprachen ihm Hilfe zur Verteidigung des Rechts, dass er von ihrer Seite und wegen seiner Frau Sofia und von Pommern habe. Auch auf den reichen Schatz des Königs, von dem die Chronisten nicht genug zu erzählen wissen, machten die Gatten alleinigen Anspruch. Doch der junge Herzog war mit dem Schiedsspruch nicht zufrieden, und sein Bruder Wartislaw X. sowie sein Vetter Otto III. von Stettin machten ihm den Anspruch auf das ganze hinterpommerschen Land streitig. Es kam zu offenen und versteckten Fehden, in die auch Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg und andere Fürsten eingriffen. Während dessen weilte die Herzogin wieder, wie es scheint, länger in Cammin [3]. Nach mehrfachen Verhandlungen kam am 1. Juni 1461 eine Entscheidung durch den brandenburgischen Kurfürsten zustande. Es wurde allen drei pommerschen Fürsten das gleiche Recht am hinterpommerschen Lande zugesprochenen mit der ausdrücklichen Bestimmung, das Herzog Erich aufgrund seiner Vermählung mit Sophia nichts innehaben und nur auf das Privaterbe desselben Anspruch haben sollte. So war die Lage Erichs und seiner Gemahlin wenig glänzend, die Hoffnung auf ein großes Erbe waren getäuscht. Doch gaben sie ihre Ansprüche trotz der Kämpfe, die damals wieder im Lande tobten, nicht auf. Es gelang dem Herzog auch durchzusetzen, das am 1. September 1461 die Grafen und Herrn von Eberstein sich zu Rügenwalde ihre Privilegien von ihn bestätigen ließen und ihm Dienstleistungen versprachen. Freilich schlossen am 27. Juli 1462 seien Bruder Wartislaw X. und Herzog Otto III. von Stettin mit dem König Christian von Dänemark ein Bündnis gegen ihn wegen des Erbes. Es scheint aber doch eine Aussöhnung zustande gekommen zu sein, denn am 18. April 1463 2) erteilte Erich II. der Stadt Stettin [1] eine Bestätigung ihrer Privilegien, und im August und Anfang des September empfing er die Huldigung der Städte Stolp [32], Rügenwalde [1], Schlawe [12] und Belgard [6]. Dagegen übernahmen Herzog Otto III. das Land Stargard [27] und bestätigte am 20. März 1464 den hinterpommerschen Ständen gleichfalls ihre Privilegien. Zu derselben Zeit bewilligten diese der Herzogin Sophia die andere Hälfte der Erhebungen auf Lebenszeit. So war hier eine Lösung der Schwierigkeiten gewonnen, die allerdings kaum alle Beteiligten befriedigte. 5)

Bis 1460 herrschte daher in Stettin [1] ein starker brandenburgischer Einfluss. Dann übernahm der 15jährige als Otto III. selbst die Regierung.

Jetzt aber zeigte sich, dass trotz aller Landesteilungen, trotz aller Fehden der Herzöge, der Adligen und der Städte doch ein einheitliches Zusammengehörigkeitsgefühl in Pommern bestand.

Er starb am 10. September 1464 an der Pest 3) und wurde in der Sankt Ottenkirche zu Stettin beigesetzt. 4)

In dem sich anschließenden so genannten Stettiner Erbfolgestreit stritten die beiden pommerschen Herzöge (Erich II. und Wartislaw IX.) und der brandenburgische Kurfürst Friedrich II. um die Hinterlassenschaft. Die Brandenburger wollten sich die Aussicht, bis an die Ostsee vorzustoßen, nicht entgehen lassen. Kurfürst Friedrich II. forderte alsbald die pommerschen Stände auf, ihm am 17. September 1464 als Herzog von Pommern zu huldigen; er versprach ihnen, alle Privilegien und Rechte zu bestätigen. Zu diesem Zweck erschienen brandenburgische Abgesandte mit allen Unterlagen am 28. Oktober in Stettin [1], fanden aber niemanden vor, mit dem sie hätten verhandeln können. Die Stände von Stettin wollten sich nicht festlegen.

1 Stettin
3 Cammin
6 Belgard
12 Schlawe
23 Greifswald
27 Stargard
32 Stolp

1) Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener.
2) Wehrmann, M., Geschichte von Pommern, Bd. 1 und Bd. 2, 1909
3) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
4) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
5) Die Herzogin Sophia von Pommern und ihr Sohn Bogislaw X.; Martin Wehrmann

 

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