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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

  Auszug
 
Aus der Geschichte unserer Heimatprovinz darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass das heutige Pommern zu den Gebieten gehört, die in der Völkerwanderung von den germanischen Bewohnern verlassen und vorübergehend von Wenden besiedelt wurden. Wie und wann dies geschah, darüber ist genaueres nicht bekannt.
Ohne festen Verband wohnten die wendischen Ansiedler nebeneinander, keine staatliche Ordnung hielt sie zusammen. Einen besonderen Volkstamm der Pommern hat es nicht gegeben, vielmehr ist das Wort „Pommern“ aus der wendischen Bezeichnung „po morsva“, das heißt „zum Meere hin“ abgeleitet; im lateinischen hieß das Land dann später Pomorani. Die Pomoranis wohnten unter ihren Gauvorstehern (Czupan), aus denen im Laufe der Zeit sich ein Herrenstand entwickelte, der im „capitanei“ und „barones“ genannt wird. Um das Jahr 1100 herum hören wir zuerst von einem pommerschen Fürsten, es ist

Wartislaw I.,

der sich Fürst von Slawien nennt; er führt in seinem Wappen einen Greif, und nach ihm sind die nachfolgenden Fürsten Pommerns als Greifenherzöge benannt und bekannt. Nahezu 60 Herzögen aus dem Greifengeschlecht zählt die pommersche Geschichte bis zum Aussterben des Geschlechts im Jahre 1637, eine hohe Zahl, die aber ihre Erhöhung darin findet, dass häufig zwei, drei und gar mehr Herzöge gleichzeitig regierten.
Wartislaws Herrschaftsgebiet erstreckte sich zwischen Persante und Peene; östlich der Persante residierte in Belgard der Bruder des Wartislaw, der sich Ratibor, Herzog der Slawen und Kaschuben nannte. Zwischen beiden Brüdern ist es etwa um 1125 zur Landteilung gekommen. 1134 wurde Wartislaw ermordet; für seine unmündigen Söhne führte Ratibor bis zu seinem Tode (1153) die Regentschaft.

Bogislaw I. (1153-1187)
und Kasimir I. (1153-1180?)

die beiden Söhne des Wartislaws, übernahm 1153 gemeinsam die Herrschaft. Ihr Bestreben ging danach, die Lehnshoheit der Polen loszuwerden; aber auch gegen die Dänen mussten sie sich behaupten, und nicht minder blutig waren die Freiheitskämpfe gegen Heinrich den Löwen. In diesen Kämpfen fiel Kasimir, wodurch Bogislaw Alleinherrscher wurde; 1181 gelang es ihm, unmittelbarer Reichsfürst zu werden und von Barbarossa in Lübeck als Herzog von Slawien anerkannt zu werden. Sein Land erstreckten sich von der Persante bis zur Peene, von der Ostsee bis an die Netze.
Bogislaw II. (1187-1222) und Kasimir II. (1187-1218), die Söhne Wartislaw I., strebten danach, die Lehnhoheit Dänemarks loszuwerden; zudem Zwecke erkannten sie die Lehnshoheit der Brandenburger an, doch war ihr Bemühen vergeblich. Kurz nach der Jahrhundertwende waren sie bereits wieder unter dänischer Lehnshoheit. 1218 starb Kasimir unter Hinterlassung zweier unmündigen Söhne, von denen der eine bald starb. 1222 starb Bogislaw, ebenfalls unter Hinterlassung zweier unmündiger Söhne, und da auch von diesen der eine bald darauf starb, so übernahmen die beiden Vettern Barnim I. (1222-1278) und Wartislaws III. (1222-1264) die Herrschaft. Beide waren Kirchenfreundlich und gewährten der Kirche weitgehende Freiheiten, wofür sie äußere Macht einbüßten. Die dänische Lehnshoheit wurden sie los, nachdem die Dänen bei Bornhöved 1227 geschlagen waren, dafür wurde Brandenburg Lehnsherr. Aufgrund alter Verträge zwischen Bogislaw I. und dem Polenherzog war Westpommern das Gebiet zwischen Persante und Wipper zugesagt, als nun 1266 der pomerellische Fürst Swantepolk starb, machte Barnim I. seine Ansprüche auf Ostpommern geltend; doch da auch Fürst Witzlaff II. von Rügen Anspruch auf Ostpommern hatte, begnügte sich Barnim I. schließlich mit einer Grenzerweiterung bis an die Grabow.

Bogislaw IV. (1264-1300)

residierte anfangs mit seinen Brüdern Barnim und Otto gemeinsam. Als aber 1295 Barnim starb, kamen die beiden überlebenden Brüdern überein, ihre Herrschaft genau gegeneinander abzugrenzen und ihr Land zu teilen. Nach dem Vertrage von Wolgast (12.7.1295) wurde Pommern aufgeteilt in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin; die Grenze verlief von Demmin über Anklam, Ückermünde, am Gubenbach zur Ihna, also parallel zur Ostseeküste von Westen nach Osten; der südliche Teil, Pommern-Stettin, war also ganz. vom Meere abgeschnitten; doch blieben die Flussmündungen gemeinsamer Besitz. Fast 200 Jahre blieb diese Teilung bestehen, worin Pommerns Ohnmacht nach außen ihren Grund hatten.
Das Jahr 1295 wurde insofern noch bedeutungsvoll, als in demselben Jahre das pomerellische Fürstengeschlecht mit Mestwin ausstarb und das nun Bogislaw IV. seine Ansprüche auf Ostpommern geltend machte; doch trat ihn Brandenburg entgegen, dass selbst die Herrschaft über Pommerellen erstrebte; Brandenburg wieder fand einem Widersacher im Deutschen Ritterorden und so einigte man sich 1308 so, dass Bogislaw IV. seine Grenzen bis zur Lupow vorschieben durfte, dafür aber die Lehnshoheit Brandenburgs anerkannte und auf die Erbfolge in Pommerellen
verzichtete.
Durch den Vertrag vom 12. September 12.7.1295 war Bogislaw IV. Herzog von Pommern-Wolgast geworden. Wie schon sein Vorgänger, förderte auch er den Zuzug von Deutschen Ansiedlern, die sich als besonders zähes und fleißige Geschlecht erwiesen, so dass sich die Fürsten mehr und mehr auf die Ansiedler stürzten, unter denen Familien waren, deren Namen noch heute einen guten Klang haben; der Einfluss der wendischen Baronen ging zwangsläufig immer mehr zurück.
Im Jahre 1309 starb Bogislaw IV.; sein Nachfolger wurde sein 18 jähriger Sohn.

Wartislaw IV. (1309-1326)

der sich mit Brandenburg einigte und auch seinen Onkel, den Herzog Otto I. von Pommern -Stettin bewog, sich Brandenburg im Kampfe gegen die Dänen anzuschließen. Für diese Hilfeleistung enthielt Wartislaw die Lande Stolp, Rügenwalde, Schlawe, also eine Grenzerweiterung bis zur Leba. Eine weitere Gebietserweiterung trat durch die Erbfolge in Rügen ein, wo Fürst Wizlaff III. als letzter seines Stammes starb.

Bogislaw V. (1326-1374),

der älteste Sohn Wartislaws, reagierte mit seinen Brüdern Wartislaws V. und Barnim IV. anfangs gemeinsam, da aber alle Brüder wieder mehrere Söhne hatten, entschloss sich Bogislaw V. zu einer neuen Landaufteilungen; im Jahre 1372 gab er den Söhnen seines schon verstorbenen Bruders die westliche Hälfte von Pommern-Wolgast: Vorpommern, Rügen und die Insel Usedom; er selbst behielt Wollin und die Gebiete zwischen Persante und Leba und residierte von nun an in Stolp. Nach seinem Tode übernahm seinen Sohn

Kasimir V. (1374 -1378)

die Herrschaft, die er auch für seine jüngeren Brüder ausübte; aber schon nach vier Jahren starb Kasimir, und nun übernahm seinen Bruder

Wartislaw VII. (1378-1394)

die Herrschaft, nach dessen Tode die noch überlebenden Brüder

Barnim V. und Bogislaw VIII. (1394 bis 1417)

ihr Land abermals teilten in Pommern-Stolp und Pommern-Rügenwalde, doch dauerte diese Teilung nur von 1402-1417, da Barnim V. 1417 starb und Bogislaw VIII. wieder Alleinherrscher wurde. Im westlichen Teil von Pommern-Wolgast führte Wartislaw VIII. bis 1415 die Regierung für seine Söhne Swantibor IV. und Barnim VIII. und für seinen Neffen Wartislaw VIII. und Barnim VII., die nach dem Tode des Vaters und Oheims 1451 gemeinsam regierten.
Die einzelnen Glieder der Fürstenfamilie gingen ihre eigenen Wege, anstatt ihr Augenmerk auf das Pommernland zu richten. So hielt Pommern-Stettin zu Brandenburg, Pommern-Wolgast hatten nur Sinn für die nordische Politik und die Fürsten von Pommern-Stolp gingen mit Polen oder mit dem Orden. Es war die Blütezeit der Hansa und da die Reichsfürst sich mit den Städten und dem Adel auseinandersetzen mussten, um ihre Macht zu wahren, versuchten auch die kleinen Landesfürsten ihre Macht zu vergrößern.
Um die Mitte des 15. Jahrhundert änderte sich die Erbfolge in den pommerschen Teilherzogtümern grundlegend. In Pommern-Stolp war seit 1417

Bogislaw IX.

Alleinherrscher bis 1449; Erben waren nicht vorhanden; in Pommern-Wolgast stand das Herrscherhaus auch nur auf zwei Augen; denn seit 1451 war

Wartislaw IX. (1451-1457)

Alleinherrscher; die Stettiner Linie stand nur noch auf

Otto III.

einem Knaben, der 1464 ohne Erben starb. Bogislaw IX. von Pommern-Stolp starb ohne Erben, die Regierung übernahm sein Oheim Erich I., der abgesetzte König der norwegischen Reiche, der nun seinen Wohnsitz in Rügenwalde aufschlug. Erich I. schwebte der Gedanke der Vereinigung aller pommerschen Lande vor, und deshalb vermählte er seinen Neffen Erich II., den Sohn Wartislaws IX.mit seine Nichte Sophie, der Erbin von Pommern-Stolp.

Erich II.

trat 1457 die Herrschaft in Pommern-Wolgast an und als zwei Jahre später Erich I. das zeitliche segnete, wählten die Stände von Pommern-Stolp Erich II. zum Herrscher, so dass jetzt ganz Pommern-Wolgast in einer Hand war. Die Ehe Erichs II. mit Sophie hat der Legende vielfach Stoff geliefert; es ist aber als Fabel zurückzuweisen, was darauf hindeutet das Sophie ihren Mann und ihre Söhne gehasst habe.
Das schlechte Zusammenleben der beiden so grundverschiedenen gearteten Naturen ist erklärlich, wenn man bedenkt das Erich II. ein wankelmütiger Charakter war, leidenschaftlich, je auffahrend, wenig bedacht auf seine fürstliche Würde, aber auch wieder berechnend und schlau; Sophie wieder zeichnet sich aus durch einen unbändigen Stolz; dazu trat der Umstand, dass sie die rechtmäßige Erbin von Pommern-Wolgast war. Während Erich II. oft lange Abwesenheit war, führte Sophie mit fester Hand die Zügel der Regierung, unterstützt von den treuen Ratgebern Rüdiger und Hans von Massow-Woblanse und Jürgen von Kleist. Im Juli 1474 wurde Erich II. von der Pest in Wolgast dahingerafft, wenige Wochen später seinen Sohn Kasimir, zwei weiteren Söhne waren schon vor ihm gestorben, und als 1478 auch Wartislaw X. starb, ruhte das Greifengeschlecht nur noch auf zwei Augen:

Bogislaw X. (1478-1523)

Erichs Sohn, übernahm als Alleinherrscher den gesamten pommerschen Besitz, nachdem er vier Jahre mit seinem Oheim zusammen die Herrschaft ausgeübt hatte. Bogislaw wurde vor schweren Aufgaben gestellt; das Verhältnis mit seiner Mutter war so verfahren, dass sie erbittert nach Polen ging; erst 1485 kam eine Versöhnung zustande, so dass Sophie zurückkehrte und fortan in Stolp wohnte, nachdem ihre Bogislaw bestimmte Einkünfte zugesichert hatte; von Brandenburg wurde Bogislaw zur Ableistung des Lehnseides gedrängt; zuviel sich Bogislaw auch sträubte, er musste sich schließlich noch dazu bequemen.
Die Herrschaft Bogislaws leitete einen neuen Abschnitt in der Geschichte Pommerns ein. Durch die vielen Erbteilungen war der Wohlstand

Greifenhauses bedenklich geschwunden, und Bogislaw erste Arbeit war, hier Ordnung zu schaffen, und dazu gehörte vor allem Ordnung und Sicherheit im Lande. Eine weitere Aufgabe sah Bogislaw darin, sich der Lehnshoheit Brandenburgs zu entledigen, was ihn nach mancherlei Schwierigkeiten 1493 gelang: im Vertrag von Pyritz entsagte Brandenburg der Lehnshoheit, wofür Bogislaw die Erbfolge in Pommern zusicherte für den Fall des Aussterben des Greifengeschlechts. Endlich hatte Bogislaw es sich zur Aufgabe gestellt, eine feste Rechtsordnung und eine geregelte Verwaltung in seinem Lande einzuführen. Um dies zu ermöglichen, musste er die Verhältnisse im Reich kennen lernen, und auch eine große Zahl seiner Getreuen musste gelegentlich eine Reise von Fürstenhof zu Fürstenhof die Zustände im Reich aus eigener Anschauung an Ort und Stelle kennen lernen.
Eine vierte Aufgabe sah Bogislaw darin, die Lehnsverhältnisse in Pommern zu regeln; zu dem Zwecke veranlasste er eine Nachprüfung der
Lehnsrechte, auch ließ er Lehnsregister führen; stets war er darauf bedacht, die Landesherrlichen Rechte zu erhalten und auszubauen. So bedeutete die Regierungszeit Bogislaw eine Wende in der Geschichte Pommerns. Leider aber hielt die Energie Bogislaws nicht vor. Die letzten 20 Jahren seiner Regierung, vom Tode seiner zweiten Gemahlin ab, deren Verlust er nicht verschmerzen konnten, zeigten bereits wieder einem Rückgang in der Entwicklung des Landes; Sittenlosigkeit und Verwilderungen nahmen zu, dazu kamen die Streitigkeiten durch den Kampf zwischen Papsttum und lutherischer Lehre, und trotzdem Bogislaw festhielt an der alten Lehre, bereitete sich doch langsam den Boden vor für die Aufnahme der Lehren Luthers. Seinen Söhnen

Georg (1523-1531) und Barnim XI. (1523-1569)

die gemeinschaftlich regierten, gelang es, auf dem Reichstag zu Augsburg als Reichsfürst durch den Kaiser belehnt zu werden. Nach dem Tode ihres Georgs Jahr 1531 forderte dessen Sohn Philipp Anteil an der Regierung und was Georg als weitschauender Fürst stets bekämpft hatte, trat jetzt ein: Barnim XI. nahm 1532 wieder eine Landteilung vor in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin, doch ging diesmal die Grenze vor Norden nach Süden. Pommern-Wolgast umfasste jetzt Vorpommern und Rügen und fiel durch das Los an Herzog Philipp, während Pommern-Stettin die rechts der Oder liegenden Gebiete umfassten und Barnim XI. zufielen. Beide Fürsten waren darauf bedacht, der evangelischen Sache zum Siege zu verhelfen, was ihnen nach langwierigen Verhandlungen auch gelang, und in der pommerschen Kirchenordnung von 1535 fand dies Werk seinen Abschluss. Leider riss bald das alte Übel des Greifengeschlechts ein: die Aufteilung des Landes unter den vielen Erben. Philipp I. von Wolgast hinterließ bei seinem Tode 1560 fünf unmündigen Söhne, für die auf Beschluss der Stände ein Regentschaftsrat eingesetzt wurden, da man die des alten Barnim von Stettin nicht haben wollte.

Johann Friedrich (1567-1569)

der älteste Sohn Philipps, übernahm 1567 die Regierung in Pommern-Wolgast, bereits zwei Jahre später entsagte Barnim XI. von Stettin freiwillig der Regierung, und da er keine Erben hinterließ, wurde Johann Friedrich Herzog von Pommern-Stettin, während in Pommern-Wolgast

Bogislaw XIII. (1569-1603)

der nächst älteste Bruder, die Herrschaft antrat. Der dritte Bruder, Ernst Ludwig, starb 1592 unter Hinterlassung eines unmündigen Sohnes Philipp Julius, 1600 starb Johann Friedrich von Stettin, so dass Bogislaw XIII. der gegebenen Nachfolger war, doch trat er die Herrschaft in Stettin an seinen vierten Bruder,

Barnim XII. (1600-1603)

ab, der aber schon nach drei Jahren ohne Erben starb. Der jüngste Bruder Kasimir war Bischof von Kammin und verzichtete auf die Erbfolge und so übernahm

Bogislaw XIII. (1603-1606).

noch einmal die Herrschaft über das wieder vereinigte Gesamtpommern. Bereits 1600 hatte die Vereinigung ein Ende. Nach Bogislaws Tode
übernahm sein Sohn

Philipp II. (1606-1368)

Pommern-Stettin, während Pommern-Wolgast an

Philipp-Julius (1603-1625)

den Sohn Ernst-Ludwigs, fiel. Philipp II. starb 1618, sein Nachfolger wurde sein Bruder

Franz (1618-1620)

der nach zwei Jahren ins Grab sank, und wieder zwei Jahre später starb der jüngste Bruder Ulrich, ein älterer Bruder Georgs war bereits 1617 gestorben, und so stand das Greifengeschlecht wieder einmal auf zwei Augen; denn Philipp-Julius von Pommern-Stettin war ohne Erben und sterbenskrank, 1625. hatte er ausgelitten, und der letzte Spross aus dem Greifengeschlecht

Bogislaw XIV. (1625-1637)

vereinigte noch einmal beide Herzogtümer unter seiner Herrschaft, doch nur in Form einer Personalunion, denn in Stettin, Wolgast um Kammin blieben selbständige Regierungen bestehen, ein Versuch des Herzogs, eine Gesamtregierung für ganz Pommern einzuführen, scheiterte am
Widerstand der Stände
Am 10. März 1637 starb der stets kränkliche Fürst, und damit sank der letzte Spross des Greifengeschlechts ins Grab.
„Pommern ist eine Witwen, die vorher eine Fürstin war und nun dienen muss“, so klagte in jenen Tagen Johann Micraelius, der pommersche
Geschichtsschreiber dieser Zeit.
Aufgrund der Verträge trat nun Brandenburg in seine Rechte. Die pommerschen Stände erkannten trotz mancher Treiberei der pommerschen Geistlichkeit die Ansprüche Brandenburgs an Pommern an, und damit begann ein neuer Abschnitt in der Geschichte Pommers.

(siehe auch: Rüdiger von Massow, Ostpomm. Heimat Nr. 41/1931; Brandenburg sichert sich Pommern, Ostpomm. Heimat Nr. 21/1936 Zwei pomm. Herzöge auf dem Reichstag zu Augsburg, Ostpomm. Heimat, 36/1933. Huldigungen Bogislaws VIII. in Schlawe, Heimatbeilage der Schlawer Zeitung vom .27.3.1933.

F. W. Pappenfuß, Pustamin.

Zur Verfügung gestellt von Margaret Ott, www.schlawe.de.

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Die Greifen; © Udo Madsen 1998