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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |
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Auszug |
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Aus der Geschichte unserer
Heimatprovinz darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass
das heutige Pommern zu den Gebieten gehört, die in der
Völkerwanderung von den germanischen Bewohnern verlassen
und vorübergehend von Wenden besiedelt wurden. Wie und
wann dies geschah, darüber ist genaueres nicht bekannt. Ohne festen Verband wohnten die wendischen Ansiedler nebeneinander, keine staatliche Ordnung hielt sie zusammen. Einen besonderen Volkstamm der Pommern hat es nicht gegeben, vielmehr ist das Wort Pommern aus der wendischen Bezeichnung po morsva, das heißt zum Meere hin abgeleitet; im lateinischen hieß das Land dann später Pomorani. Die Pomoranis wohnten unter ihren Gauvorstehern (Czupan), aus denen im Laufe der Zeit sich ein Herrenstand entwickelte, der im capitanei und barones genannt wird. Um das Jahr 1100 herum hören wir zuerst von einem pommerschen Fürsten, es ist Wartislaw I., der sich Fürst von Slawien nennt; er führt in seinem
Wappen einen Greif, und nach ihm sind die nachfolgenden
Fürsten Pommerns als Greifenherzöge benannt und
bekannt. Nahezu 60 Herzögen aus dem Greifengeschlecht
zählt die pommersche Geschichte bis zum Aussterben des
Geschlechts im Jahre 1637, eine hohe Zahl, die aber ihre
Erhöhung darin findet, dass häufig zwei, drei und gar
mehr Herzöge gleichzeitig regierten. Bogislaw I.
(1153-1187) die beiden Söhne des Wartislaws, übernahm 1153
gemeinsam die Herrschaft. Ihr Bestreben ging danach, die
Lehnshoheit der Polen loszuwerden; aber auch gegen die
Dänen mussten sie sich behaupten, und nicht minder
blutig waren die Freiheitskämpfe gegen Heinrich den
Löwen. In diesen Kämpfen fiel Kasimir, wodurch Bogislaw
Alleinherrscher wurde; 1181 gelang es ihm, unmittelbarer
Reichsfürst zu werden und von Barbarossa in Lübeck als
Herzog von Slawien anerkannt zu werden. Sein Land
erstreckten sich von der Persante bis zur Peene, von der
Ostsee bis an die Netze. Bogislaw IV. (1264-1300) residierte anfangs mit seinen Brüdern Barnim und Otto
gemeinsam. Als aber 1295 Barnim starb, kamen die beiden
überlebenden Brüdern überein, ihre Herrschaft genau
gegeneinander abzugrenzen und ihr Land zu teilen. Nach
dem Vertrage von Wolgast (12.7.1295) wurde Pommern
aufgeteilt in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin; die
Grenze verlief von Demmin über Anklam, Ückermünde, am
Gubenbach zur Ihna, also parallel zur Ostseeküste von
Westen nach Osten; der südliche Teil, Pommern-Stettin,
war also ganz. vom Meere abgeschnitten; doch blieben die
Flussmündungen gemeinsamer Besitz. Fast 200 Jahre blieb
diese Teilung bestehen, worin Pommerns Ohnmacht nach
außen ihren Grund hatten. |
Wartislaw IV. (1309-1326) der sich mit Brandenburg einigte und auch seinen Onkel, den Herzog Otto I. von Pommern -Stettin bewog, sich Brandenburg im Kampfe gegen die Dänen anzuschließen. Für diese Hilfeleistung enthielt Wartislaw die Lande Stolp, Rügenwalde, Schlawe, also eine Grenzerweiterung bis zur Leba. Eine weitere Gebietserweiterung trat durch die Erbfolge in Rügen ein, wo Fürst Wizlaff III. als letzter seines Stammes starb. Bogislaw V. (1326-1374), der älteste Sohn Wartislaws, reagierte mit seinen Brüdern Wartislaws V. und Barnim IV. anfangs gemeinsam, da aber alle Brüder wieder mehrere Söhne hatten, entschloss sich Bogislaw V. zu einer neuen Landaufteilungen; im Jahre 1372 gab er den Söhnen seines schon verstorbenen Bruders die westliche Hälfte von Pommern-Wolgast: Vorpommern, Rügen und die Insel Usedom; er selbst behielt Wollin und die Gebiete zwischen Persante und Leba und residierte von nun an in Stolp. Nach seinem Tode übernahm seinen Sohn Kasimir V. (1374 -1378) die Herrschaft, die er auch für seine jüngeren Brüder ausübte; aber schon nach vier Jahren starb Kasimir, und nun übernahm seinen Bruder Wartislaw VII. (1378-1394) die Herrschaft, nach dessen Tode die noch überlebenden Brüder Barnim V. und Bogislaw VIII. (1394 bis 1417) ihr Land abermals teilten in Pommern-Stolp und
Pommern-Rügenwalde, doch dauerte diese Teilung nur von
1402-1417, da Barnim V. 1417 starb und Bogislaw VIII.
wieder Alleinherrscher wurde. Im westlichen Teil von
Pommern-Wolgast führte Wartislaw VIII. bis 1415 die
Regierung für seine Söhne Swantibor IV. und Barnim
VIII. und für seinen Neffen Wartislaw VIII. und Barnim
VII., die nach dem Tode des Vaters und Oheims 1451
gemeinsam regierten. Bogislaw IX. Alleinherrscher bis 1449; Erben waren nicht vorhanden; in Pommern-Wolgast stand das Herrscherhaus auch nur auf zwei Augen; denn seit 1451 war Wartislaw IX. (1451-1457) Alleinherrscher; die Stettiner Linie stand nur noch auf Otto III. einem Knaben, der 1464 ohne Erben starb. Bogislaw IX. von Pommern-Stolp starb ohne Erben, die Regierung übernahm sein Oheim Erich I., der abgesetzte König der norwegischen Reiche, der nun seinen Wohnsitz in Rügenwalde aufschlug. Erich I. schwebte der Gedanke der Vereinigung aller pommerschen Lande vor, und deshalb vermählte er seinen Neffen Erich II., den Sohn Wartislaws IX.mit seine Nichte Sophie, der Erbin von Pommern-Stolp. Erich II. trat 1457 die Herrschaft in Pommern-Wolgast an und als
zwei Jahre später Erich I. das zeitliche segnete,
wählten die Stände von Pommern-Stolp Erich II. zum
Herrscher, so dass jetzt ganz Pommern-Wolgast in einer
Hand war. Die Ehe Erichs II. mit Sophie hat der Legende
vielfach Stoff geliefert; es ist aber als Fabel
zurückzuweisen, was darauf hindeutet das Sophie ihren
Mann und ihre Söhne gehasst habe. Bogislaw X. (1478-1523) Erichs Sohn, übernahm als Alleinherrscher den
gesamten pommerschen Besitz, nachdem er vier Jahre mit
seinem Oheim zusammen die Herrschaft ausgeübt hatte.
Bogislaw wurde vor schweren Aufgaben gestellt; das
Verhältnis mit seiner Mutter war so verfahren, dass sie
erbittert nach Polen ging; erst 1485 kam eine Versöhnung
zustande, so dass Sophie zurückkehrte und fortan in
Stolp wohnte, nachdem ihre Bogislaw bestimmte Einkünfte
zugesichert hatte; von Brandenburg wurde Bogislaw zur
Ableistung des Lehnseides gedrängt; zuviel sich Bogislaw
auch sträubte, er musste sich schließlich noch dazu
bequemen. |
Greifenhauses bedenklich
geschwunden, und Bogislaw erste Arbeit war, hier Ordnung
zu schaffen, und dazu gehörte vor allem Ordnung und
Sicherheit im Lande. Eine weitere Aufgabe sah Bogislaw
darin, sich der Lehnshoheit Brandenburgs zu entledigen,
was ihn nach mancherlei Schwierigkeiten 1493 gelang: im
Vertrag von Pyritz entsagte Brandenburg der Lehnshoheit,
wofür Bogislaw die Erbfolge in Pommern zusicherte für
den Fall des Aussterben des Greifengeschlechts. Endlich
hatte Bogislaw es sich zur Aufgabe gestellt, eine feste
Rechtsordnung und eine geregelte Verwaltung in seinem
Lande einzuführen. Um dies zu ermöglichen, musste er
die Verhältnisse im Reich kennen lernen, und auch eine
große Zahl seiner Getreuen musste gelegentlich eine
Reise von Fürstenhof zu Fürstenhof die Zustände im
Reich aus eigener Anschauung an Ort und Stelle
kennen lernen. Eine vierte Aufgabe sah Bogislaw darin, die Lehnsverhältnisse in Pommern zu regeln; zu dem Zwecke veranlasste er eine Nachprüfung der Lehnsrechte, auch ließ er Lehnsregister führen; stets war er darauf bedacht, die Landesherrlichen Rechte zu erhalten und auszubauen. So bedeutete die Regierungszeit Bogislaw eine Wende in der Geschichte Pommerns. Leider aber hielt die Energie Bogislaws nicht vor. Die letzten 20 Jahren seiner Regierung, vom Tode seiner zweiten Gemahlin ab, deren Verlust er nicht verschmerzen konnten, zeigten bereits wieder einem Rückgang in der Entwicklung des Landes; Sittenlosigkeit und Verwilderungen nahmen zu, dazu kamen die Streitigkeiten durch den Kampf zwischen Papsttum und lutherischer Lehre, und trotzdem Bogislaw festhielt an der alten Lehre, bereitete sich doch langsam den Boden vor für die Aufnahme der Lehren Luthers. Seinen Söhnen Georg (1523-1531) und Barnim XI. (1523-1569) die gemeinschaftlich regierten, gelang es, auf dem Reichstag zu Augsburg als Reichsfürst durch den Kaiser belehnt zu werden. Nach dem Tode ihres Georgs Jahr 1531 forderte dessen Sohn Philipp Anteil an der Regierung und was Georg als weitschauender Fürst stets bekämpft hatte, trat jetzt ein: Barnim XI. nahm 1532 wieder eine Landteilung vor in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin, doch ging diesmal die Grenze vor Norden nach Süden. Pommern-Wolgast umfasste jetzt Vorpommern und Rügen und fiel durch das Los an Herzog Philipp, während Pommern-Stettin die rechts der Oder liegenden Gebiete umfassten und Barnim XI. zufielen. Beide Fürsten waren darauf bedacht, der evangelischen Sache zum Siege zu verhelfen, was ihnen nach langwierigen Verhandlungen auch gelang, und in der pommerschen Kirchenordnung von 1535 fand dies Werk seinen Abschluss. Leider riss bald das alte Übel des Greifengeschlechts ein: die Aufteilung des Landes unter den vielen Erben. Philipp I. von Wolgast hinterließ bei seinem Tode 1560 fünf unmündigen Söhne, für die auf Beschluss der Stände ein Regentschaftsrat eingesetzt wurden, da man die des alten Barnim von Stettin nicht haben wollte. Johann Friedrich (1567-1569) der älteste Sohn Philipps, übernahm 1567 die Regierung in Pommern-Wolgast, bereits zwei Jahre später entsagte Barnim XI. von Stettin freiwillig der Regierung, und da er keine Erben hinterließ, wurde Johann Friedrich Herzog von Pommern-Stettin, während in Pommern-Wolgast Bogislaw XIII. (1569-1603) der nächst älteste Bruder, die Herrschaft antrat. Der dritte Bruder, Ernst Ludwig, starb 1592 unter Hinterlassung eines unmündigen Sohnes Philipp Julius, 1600 starb Johann Friedrich von Stettin, so dass Bogislaw XIII. der gegebenen Nachfolger war, doch trat er die Herrschaft in Stettin an seinen vierten Bruder, Barnim XII. (1600-1603) ab, der aber schon nach drei Jahren ohne Erben starb. Der jüngste Bruder Kasimir war Bischof von Kammin und verzichtete auf die Erbfolge und so übernahm Bogislaw XIII. (1603-1606). noch einmal die Herrschaft über das wieder vereinigte
Gesamtpommern. Bereits 1600 hatte die Vereinigung ein
Ende. Nach Bogislaws Tode Philipp II. (1606-1368) Pommern-Stettin, während Pommern-Wolgast an Philipp-Julius (1603-1625) den Sohn Ernst-Ludwigs, fiel. Philipp II. starb 1618, sein Nachfolger wurde sein Bruder Franz (1618-1620) der nach zwei Jahren ins Grab sank, und wieder zwei Jahre später starb der jüngste Bruder Ulrich, ein älterer Bruder Georgs war bereits 1617 gestorben, und so stand das Greifengeschlecht wieder einmal auf zwei Augen; denn Philipp-Julius von Pommern-Stettin war ohne Erben und sterbenskrank, 1625. hatte er ausgelitten, und der letzte Spross aus dem Greifengeschlecht Bogislaw XIV. (1625-1637) vereinigte noch einmal beide Herzogtümer unter seiner
Herrschaft, doch nur in Form einer Personalunion, denn in
Stettin, Wolgast um Kammin blieben selbständige
Regierungen bestehen, ein Versuch des Herzogs, eine
Gesamtregierung für ganz Pommern einzuführen,
scheiterte am |
(siehe auch: Rüdiger von Massow,
Ostpomm. Heimat Nr. 41/1931; Brandenburg sichert sich
Pommern, Ostpomm. Heimat Nr. 21/1936 Zwei pomm. Herzöge
auf dem Reichstag zu Augsburg, Ostpomm. Heimat, 36/1933.
Huldigungen Bogislaws VIII. in Schlawe, Heimatbeilage der
Schlawer Zeitung vom .27.3.1933. F. W. Pappenfuß, Pustamin. |
Zur Verfügung gestellt von Margaret Ott, www.schlawe.de.
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