Auf dem Wege zum modernen Staat.

Als die Stettiner Linie des pommerschen Herzogshauses im Jahre 1464 mit dem jungen Herzog Otto III. ausgestorben war, erhob Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg Anspruch auf die Erbschaft zwischen ihm und den Wolgaster Herzogen, die sich in erster Linie für erbberechtigt hielten, entspann sich ein langdauernder Erbfolgestreit, der auch zu blutigen Auseinandersetzungen führte und schließlich im Prenzlauer Frieden von 1472 sein Ende fand. Die pommerschen Herzoge nahmen das Land Stettin von Brandenburg zu Lehen.

Natürlich waren nach diesen Abmachungen die brandenburgisch-pommerschen Gegensätze keineswegs beseitigt. Es kam zu neuen schweren Zusammenstößen, die keine Entscheidungen brachten, bis auf pommerscher Seite ein Mann auf den Plan trat, der sich seiner Sache mit einer bisher nicht gekannten Tatkraft annahm. Es war Herzog Bogislaw X., der im Jahre 1478 das gesamte Pommern wieder in einer Hand vereinigte und als einziger Greifenfürst von Bedeutung sich auch heute noch einer gewissen Popularität im pommerschen Volke erfreut. Ein reicher Sagenkranz umgibt die Ereignisse seiner Jugend und die schwierigen Anfänge seiner Regierung. Flucht vor dem brandenburgischen Kurfürsten Albrecht, erneute Anerkennung der brandenburgischen Lehnshoheit und Zwangsheirat mit einer brandenburgischen Prinzessin bestimmen diese Anfänge, die den jungen Fürsten hart und rücksichtslos machten. Er lernte allmählich jedes Mittel anzuwenden, um die Vormundschaft Brandenburgs abzuschütteln, und schreckte auch vor List und Untreue nicht zurück. Nach dem Tode seiner ersten Gemahlin führte er in zweiter Ehe eine polnische Königstochter heim und gewann auf diese Weise Polen für sich. Mit dem Kaiser trat er in Verhandlungen und brachte die "pommersche Frage" wiederholt vor den Reichstag, bis er im Jahre 1493 die Aufhebung des Lehnsverhältnisses erreichte, indem den Hohenzollern nur noch das Anfallrecht an Pommern beim Aussterben des pommerschen Herzogshauses zugebilligt wurde. Damit war Bogislaw aber nicht zufrieden. Er strebte nach Belehnung durch den Kaiser und nach einem Reichstagssitz und erlangte, nach vergeblichen Bemühungen bei Kaiser Maximilian, schliesslich von Karl V. einen kaiserlichen Lehnbrief. Dieser Erfolg fand aber nicht den Beifall der Brandenburger, die sofort Einspruch erhoben. So gingen Verhandlungen, Streitigkeiten und Grenzfehden wie bisher weiter, zum Schaden der Länder, in denen Handel und Wandel stockten.


Herzog Bogislaw X. (gest. 1523).
Nach einem Bildnis im Rathaus zu Wolgast.

Nichtsdestoweniger hat die Regierung Bogislaws X. dem Lande erhebliche Vorteile gebracht. Er stärkte die Staatsgewalt und das Ansehen des Landesherrn, indem er landesherrliche Rechte, die von seinen Vorgängern verpfändet oder verkauft worden waren, zurückgewann, die Verwaltung der fürstlichen Besitzungen durch Einsetzung von Hauptleuten oder Vögten ordnete und eine Regelung des Finanzwesens in die Wege leitete. In der Kanzlei, die er einrichtete, kam mit der Zeit die hochdeutsche Sprache zur Anwendung. Steuer- und Zollverwaltung, Münz- und Gerichtswesen, in das römische Rechtsanschauungen eindrangen, wurden unter der Hilfe tüchtiger Räte aus pommerschen Adelsgeschlechtern wenigstens einigermaßen in Ordnung gebracht und dem Fehde- und Räuberwesen möglichst Einhalt getan. Die Selbständigkeit der mächtig gewordenen Städte (wie Stralsund und Stettin) schränkte der Herzog mit Gewalt ein. So schuf er die Grundlagen zu einem modernen Staatswesen absolutistischer Art, wie sie ihm auf einer großen Reise 1496-1498) in Deutschland und Italien mehrfach begegnet fein müssen. Diese sagenhaft ausgeschmückte Fahrt zu Kaiser Maximilian I. wurde von dem Herzoge bis ins Heilige Land und nach Rom fortgesetzt. Als äußerer Ausdruck der neu befestigten Herzogsgewalt entstand in Stettin eine feste Residenz mit einem wirklichen Hofhalt, zu dem der Adel und ein Teil der Geistlichkeit herangezogen wurden.

Trotz dieser erfreulichen Entwicklung, die das Land unter Bogislaw X. genommen hatte, fehlte es bei seinem Tode (1523) nicht an sozialen, wirtschaftlichen und religiösen Mißständen. Der Lösung solcher Fragen, die in dieser schicksalsvollen Zeitenwende um 1500 besonders schwierig geworden waren, war der alternde Herzog nicht mehr gewachsen gewesen. So gerieten z. B. gerade in dieser Zeit auch in Pommern an vielen Stellen die Bauern in Unfreiheit, und es begann damit für den Bauernstand jene verhängnisvolle Entwicklung zum Fronwesen, unter dem der Landmann dann jahrhundertelang hat leiden müssen.


Das Mühlentor in Stolp.