Landwirtschaftliche Haushaltungs-Schule

Rügenwalde (Ostsee)

Stolpmünder Landstraße 1

Institut der Landwirtschaftskammer für Pommern

Außerhalb des Steintors der alten Hansestadt Rügenwalde an der Stolpmünder Landstraße erhebt sich in einer natürlichen Umrahmung von hohen Bäumen und Gartenanlagen die Landwirtschaftliche Haushaltungsschule. Auf Anregung der großen Bauernschaft des Rügenwalder Amtes wurde diese Schule von der Landwirtschaftskammer der Provinz Pommern gebaut. Im Jahre 1913 vor dem Kriegsausbruch wurde diese Schule eröffnet und ihrem edlen Zweck und Sinn übergeben.

Bereits im Jahre 1888 wurde zu Ostern eine gewerbliche Fortbildungsschule eröffnet. In den Jahren 1896 bis 1902 wurde kein Unterricht gegeben. Der Leiter war Rektor Prinz.
Am 1. August 1909 folgte eine kaufmännische Fortbildungsschule; ihr Leiter war Konrektor Kapischke. Sie hatte 2 Klassen und zählte 1909 21, 1910 28, 1911 32 Schüler. Der Unterricht fand jedoch nicht in der Hanseschule statt, sie wurde ja erst 1913 erbaut.

Die verantwortliche Leitung der Haushaltungsschule liegt in den Händen einer Vorsteherin, die mit Unterstützung weiterer Lehrkräfte für die Ausbildung der Schülerinnen Sorge trägt.

Der Zweck der Anstalt ist, jungen Mädchen, besonders vom Lande, in erster Linie praktisch, daneben aber auch theoretisch in die Aufgaben einzuführen, die ihnen späterhin als ländliche Hausfrauen gestellt werden. Darüber hinaus sollen die jungen Mädchen aber nicht nur zu wirtschaftlich tüchtigen Persönlichkeiten, sondern auch zu verantwortungsbewussten Frauen und Müttern für ihre Familie und ihr Volk erzogen werden. Darum werden sie sowohl durch den Unterricht in den allgemein bildenden Fächern, als auch durch das gemeinschaftliche Zusammenarbeiten und Leben in der Schule auf diese Aufgabe hin erzogen.

Den Schülerinnen wird Gelegenheit geboten, an Vorträgen, Theatern und guten Konzerten teilzunehmen und Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung zu unternehmen, damit der Gesichtskreis sich in diesem Jahr weitet.

Der Unterricht erstreckt sich auf die nachstehenden praktischen und theoretischen Unterweisungen.

A. Praktischer Unterricht.

1.   Kochen und Backen mit besonderer Berücksichtigung der ländlichen Verhältnisse. Behandlung und Aufbewahrung der Lebensmittel, Verwertung von Obst und Gemüse, Einsalzen und Räuchern des Fleisches und Wurstmachen.
2.  

Reinigung und Instandhaltung der Wohn-, Schlaf- und Wirtschaftsräume. Tischdecken und Tischbedienung.

3.   Waschen, Legen, Rollen, Plätzen und Glanzplätten.
4.   Handarbeiten, Stricken, Flicken, Stopfen und Nähen.
5.   Unterweisungen auf dem Gebiete der häuslichen Gesundheitspflege, Krankenpflege und Säuglingspflege.
6.   Verarbeitung der Milch zu Butter und Käse.
7.   Geflügelhaltung, Brut-, Aufzucht und Fütterung.
8.   Bearbeitung des Gartens, Obst- und Gemüsebau.

B. Theoretischer Unterricht.

1.   Die Ernährung des Menschen, die wichtigsten Nahrungsmittel, ihr Nährwert, ihre Zubereitung und Aufbewahrung.
2.   Gewinnung, Behandlung und Verwertung der Milch.
3.   Die Nutzgeflügelzucht und Haltung.
4.   Die Bestellung und Pflege des Gartens.
5.   Gesundheitslehre und Krankenpflege.
6.   Deutsche Sprache.
7.   Rechnen.
8.   Buchführung.
9.   Heimatkunde (Geschichte der Provinz Pommern).
10.   Bürgerkunde.
11.   Religion.
12.   Singen.
13.   Turnen.

Die Lehrgänge dauern ein Jahr, es können aber auch Schülerinnen zu 1/2 Jahreskursen Aufnahme finden. Aufnahme kann zu Mitte Juli und Mitte Januar jeden Jahres erfolgen.

Die einjährige Ausbildung wird als ein Lehrjahr (zur Lehrlingsprüfung vor der Landwirtschafts-Kammer) für spätere Wirtinnen angerechnet.

In unserer Zeit ist es noch mehr erforderlich als vor dem Kriege, dass unsere deutschen Töchter solche Schulen besuchen und in diesen zu deutschen Frauen ausgebildet werden, es fehlt uns die deutsche Frau.

Haushaltungs-Schule