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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |
"Der Kirchenstifter"
Herzog von Pommern-Stettin
Regierungszeit: 1344 bis 1368 5)
Geboren am : | ca. 1300 |
Geboren in : | |
Gestorben am : | 24. August 1368 |
Gestorben in : |
Barnim III. war Sohn des Herzogs Otto I. und seiner Gemahlin Elisabeth von Mecklenburg. Er hatte noch eine Schwester (Mechthild).
Er war verheiratet mit Agnes von Braunschweig (Geboren 1318 8); Tochter des Herzogs Heinrich II. von Braunschweig-Grubenhagen und seiner ersten Gemahlin Jutta von Brandenburg). Er hatte mit ihr vier Söhne (Otto, Kasimir III., Swantibor I. und Bogislaw VII.).
Kinder:
Otto: | Starb früh. |
Kasimir IV. | |
Swantibor I. | |
Bogislaw VII. |
In der Nähe von Kummerow (Kreis Demmin) [84] stand ein Wachtturm "Kiek in de Peene", den 1320 Herzog Barnim III. zerstörte; er wurde danach nicht wieder aufgebaut. 1)
Nachdem 1320 das askanische Geschlecht in
Brandenburg ausstarb konnten sie, die inneren Schwierigkeiten in
Brandenburg ausnutzend, Teile der Uckermark für Pommern
erstreiten und die Lehnsabhängigkeit zur Mark in Frage stellen.
Der deutsche König Ludwig IV. "der Bayer", von
dem sich beide Pommernherzöge Hilfe versprochen hatten, belehnte
jedoch seinen Sohn Ludwig mit der Mark Brandenburg, ohne an den
Lehnsverhältnissen etwas zu ändern. Von pommerscher Seite
suchte man nun Schutz bei der Kurie und erreichte eine Belehnung
durch Papst Johannes XXII. im Jahre 1331.
Die Herzöge Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. von Pommern verschreiben dem Fürsten Wizlaw III. von Rügen, am 5. Mai 1321, 2000 Mark Silber für den ihnen zugesagten Beistand gegen den Fürsten von Mecklenburg und dessen Verbündete, und verpfändeten ihm dafür Stadt und Land Treptow an der Tollense [49]. Außerdem schlossen sie am gleichen Tag mit dem Fürsten Wizlaw III. von Rügen eine Erbverbrüderung.
Am 16. August 1321 verkaufen die Herzöge Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. dem Bischof Konrad IV. von Cammin für 8000 Mark Wendisch, wiederkäuflich innerhalb von zehn Jahren, das Land und Stadt Cammin [3]. 1) Am 1. Mai 1321 setzen die pommerschen Herzöge Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. die Grenzen ihres Gebietes gegen das Bistum Cammin fest.
Bischof Hermann II. von Schwerin verbündete sich am 31. Dezember 1321, mit seinen Brüdern, Freunden und Helfern, mit dem Fürsten Wizlaw III. von Rügen und den Herzögen Otto I., Wartislaw IV. und Barnim III. von Pommern gegen jedermann, besonders gegen den Fürsten von Mecklenburg, jedoch mit Ausnahme der beiden Fürsten von Werle.
Wartislaw IV. starb am 1. August 1326 und hinterließ drei unmündige Söhne. Das veranlasste Heinrich II. von Mecklenburg, nach den rügischen Landen zu greifen. Er besetzte Barth [22], Grimmen [17] und Loitz [9] und ließ sich überall huldigen. Doch Stralsund [20] und Greifswald [23] sowie Anklam [13] und Demmin [8] schlossen sich zusammen, um den jungen Herzögen zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit ihnen vereinigten sich König Waldemar von Dänemark und Graf Gerd von Holstein, die alten Feinde der Mecklenburger. Mit beträchtlichen finanziellen Mitteln stellten sie ein Heer auf und schlugen am 13. März 1327 den mecklenburgischen Herzog in die Flucht. Die Kämpfe zogen sich noch bis in das Jahr 1328 hin. Schließlich kam es am 27. Juni 1328 zum Frieden von Brudersdorf zwischen Barnim III. von Stettin und seinen Mündeln, den Kindern Herzog Wartislaws IV., einerseits sowie Heinrich II. von Mecklenburg und Johann von Werle andererseits. 11) Die Mecklenburger verzichteten auf das Fürstentum Rügen gegen eine Abfindungssumme von 31.000 Mark Silber. Das Geld sollte in den nächsten 12 Jahren gezahlt werden. Als Sicherheit wurden die Landschaften Barth, Grimmen und Tribsees [50] den Mecklenburgern verpfändet. Es blieb also der westliche Teil des Festlands in ihrer Hand. Damit war das rügische Erbe noch keineswegs gesichert. Der Bischof und das Domkapitel von Schwerin machten weiterhin Ansprüche auf das Land Tribsees mit Stralsund, Barth und Grimmen geltend und versuchten ihre Forderungen in zahlreichen kanonischen Prozessen, die sich bis 1371 hinzogen, durchzusetzen. Damit verbunden war der Streit um das Patronatsrecht der Kirchen von Stralsund und Barth, das 1345 endgültig den pommerschen Herzögen zugesprochen worden war. 6)
Als Ludwig im Januar 1328 in Rom zum Kaiser gekrönt war, erließ er an die pommerschen Herren die strenge Aufforderung, ungesäumt ihre Länder von dem Markgrafen zum Lehen zu nehmen. Darauf brach bald der offene Krieg mit Brandenburg aus, der für die Herzoge nicht unglücklich verlaufen zu sein scheint und nach einigen Raub- und Plünderungszügen im Januar 1330 wieder durch eine vorläufigem Waffenstillstand beendet wurde. Doch unsicher genug war die Lage der Fürsten gegenüber der Macht der Wittelsbacher. Daher suchten sie Schutz und Hilfe an bei dem Papst Johann XXII., dem mächtigsten Feind ihrer Gegner, und übertrugen ihn ihre gesamten Länder, um sie von ihm zum Lehen zu empfangen und ihn als ihren Herren zu huldigen. Der Papst stellte wirklich am 13. März 1331 den, Pommernfürsten einen feierlichen Lehnsbrief aus, doch irgendwelche praktische Bedeutung hat natürlich auch diese Lehnsübertragung nicht gehabt. Aber vielleicht ist doch durch sie Kaiser Ludwig zu versöhnlichen Schritten veranlasst worden. Er suchte die Stettiner Herren, Otto I. und Barnim III., mit denen die in Brandenburger ja am meisten zu tun hatten, dadurch für sich zu gewinnen, dass er ihnen die Vormundschaft über seinen Sohn Ludwig übertrug. 11)
Das Stolper Land [32], dass wie ganz Pommern-Wolgast von der Stettiner Linie vormundschaftlich regiert wurde, wurde 1329 auf zwölf Jahre bis 1341 an den Deutschen Orden verpfändet, der 1329 auch das Land Bütow kaufte. Lauenburg und Bütow kamen erst 1455/66 an (Hinter-) Pommern. Stolp konnte 1341 fristgerecht durch große finanzielle Anstrengungen der Einwohner, des Adels und der Bürger, von Stadt und Land Stolp eingelöst werden. 9)
Dann aber brach plötzlich wieder offener Kampf zwischen Pommern und der Mark aus, von dem wir nicht viel mehr wissen, als das Herzog Barnim III. am 1. August 1332 aber Kremmer Damm ein Märkisches Heer in die Flucht schlug. Bald jedoch ermattete der Kampf wieder, und abermals begangen endlose Verhandlungen; im Lande aber herrschten überall Unruhen, Abfall, zum Beispiel des Geschlechts von Wedel, Gefahren aller Art und Streitigkeiten auch mit kirchlichen Würdenträgern. 11)
Darauf schloss man am 28. Juni 1333 zu Lippehne Frieden auf drei Jahre. 6) In diesem Vertrag erkannten die Brandenburger die Zugehörigkeit der Stadt Bahn [47] zu Pommern an. Darauf konnte sich Barnim III. am 13. Januar 1345 mit dem Johanniter-Orden, dem die Stadt gehörte, einigen. Das Eigentum und die Rechtsprechung der Stadt wurden zwischen Herzog und Orden geteilt.
In der Mark dagegen nahm die Macht der Wittelsbacher zu, an die sich sogar der Bischof Friedrich von Cammin und auch die um Wolgast Herren 1334 anschlossen, die, wie es scheint, mit Recht ihren Stettin Vettern wegen mancher unrechtmäßiger Übergriffe in den Länder Stolp [32] und Stargard [27] zürnten. Ob dabei Markgraf Ludwig etwa auf die Lehnsoberhoheit über ihr Land verzichtete, ist nicht ganz klar; es ist zwar später nie mehr davon die Rede, aber es gibt auch Anzeichen, dass der Verzicht vielleicht nicht ganz ohne Vorbehalt geschah. 11)
Sein Sohn Otto stirbt 1337.
Mit der Stettiner Linie dagegen ging der
Streit in der alten Weise fort, bald im offenem Kampfe, bald in
erregten Verhandlungen. Bündnisse, Landfrieden und Einigungen
wurden im buntem Wechsel auf beiden Seiten geschlossen, aber
endlich nahm Kaisern Ludwig selbst die pommersch-märkische Sache
zur Entscheidung in die Hand. Auf dem Reichstage zu Frankfurt am
Main im 14. August 1338 12) 3) kam es zu Abschlusse
des endgültigen Vertrages für das Herzogtum Stettin. Markgraf
Ludwig entschließ die Länder der Herzoge Otto und Barnim aus
der Lehnsherrschaft Brandenburgs und gab zu, dass die Fürsten
Ihr Herzogtum von den römischen Kaisern und Königen zu Lehen
tragen sollten, erhielt aber dafür das Recht der Nachfolge in
ihrem Gebiete bei unbeerbtem Absterben der Herzoge. Barnim 3.,
der in Frankfurt selbst zugegen waren, hatten so für seinen
Vater und sich die Reichsfreiheit erstritten und Pommern-Stettin
wurde als reichsunmittelbar anerkannt. 2) 6) 9) Die
Wittelsbacher gaben, wahrscheinlich gezwungen durch die
Hartnäckigkeit der Pommern, ein wichtiges Recht auf, das ihren
Vorgängern in der Brandenburger Herrschaft eigenen gewesen war.
Der Frankfurter Vertrag bedeutete entschieden einen Sieg in dem
langen Streite.
Aber der Kampf hatte noch ein Nachspiel, da die Städte und des
Herzogtums Stettin unter Berufung auf die Teilungsvertrag von
1295 sich weigerten, dem Markgrafen die von den Herzog in
versprochener Huldigung zu leisten. Stettin [1],
Greifenhagen [35] und Gollnow [40] schlossen im Juli 1339 unter sich und
mit Stralsund [20], Greifswald [23], Demmin [8]
und Anklam [13] einen Bund, indem
sie sich verpflichteten, bei dem Aussterben der Stettiner Linie
nur den Wolgast Herren Untertanen zu werden und die Wolgaster
Herzöge nahmen die sich widersetzenden Städte in ihren Schutz. 6)
Auch andere Städte traten dieser Verpflichtung bei, und einige
von ihnen, wie Stettin und Greifenhagen, huldigten 1341 bereits
den drei Herzogen Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V.,
welche damals die Herrschaft selbständig übernommen hat. Die
Städte gerieten in einem lebhaften Streit mit ihren Stettiner
Landesherren, die schließlich ebenso wie Markgraf Ludwig auf die
geforderte Huldigung verzichtete (1343). Die Hoffnung auf
baldigen Anfalls der Stettiner Landes schwand den Wittelsbachern,
als dem Herzog Barnim III. Söhne geboren wurde. 11)
Für mehrere Jahre bestand dieser scharfe Gegensatz zu
Barnim III., wenn es auch zu einem endgültigen Bruch nicht
kommen ist. 6)
1339 kam seine Einstellung zur Gesamtstaatlichkeit Pommerns in seiner Stiftung für das Kloster in Bamberg zu Ehren des heiligen Otto, des Missionars Pommerns, zum Ausdruck. Volk, Land und Herzogshaus wurden in der Stiftungsurkunde als eine zusammengehörige Einheit genannt. 6)
Herzog Barnim III. verlieh, als er in Bamberg weilte 8), 1340 das Patronat der Kirche von Jarmen (Kreis Demmin) [11] dem Michaelskloster in Bamberg, der Heimat Bischof Ottos von Bamberg. 1)
Auch mit Polen kam man ins reine. König Kasimir der Große suchte an seiner Westgrenze den Frieden. Im Vertrag von Kalisch verzichtete er 1343 gegenüber dem Deutschen Orden auf alle Ansprüche auf Pommerellen. Im gleichen Jahr ging er enge Verbindung mit Pommern ein. Er gab seine Tochter Elisabeth Herzog Bogislaw V. von Stolp zur Frau, 1348 festigten die beiden pommerschen Herzöge Barnim III. und Bogislaw V. die verwandtschaftliche Bindung durch ein Bündnis.
Bahn (Kreis Greifenhagen) [47] kam nach der Aufhebung des Templerordens, durch Papst Clemens V., an den Johanniterorden. Nach einer Zeit unter den Markgrafen von Brandenburg (1330-1333) übernahm 1345 Herzog Barnim III. die Stadt vom Orden als Lehen; dieser behielt das Schloß in der Stadt. 1)
Stettin kaufte die Münze am 15. Juli 1345 von Barnim III. 6)
Neben dem Adel sind im 14. Jahrhundert die Städte groß geworden. Ihre bessere Verwaltung und Wirtschaftsform mit Handel und Handwerk brachten ihnen Reichtum und Macht. In Pommern waren es die Städte an der Küste, die durch den Handel über die Ostsee Bedeutung gewannen. Eine wirklich selbständige Politik erreichte allerdings nur Stralsund [20]. Es gehörte von Anfang an zur Hanse. Stettin [1] konnte nie eine ähnliche Stellung erreichen. Durch die west-östliche Landesteilung von 1295 war es von der Küste, die zu Pommern-Wolgast gehörte, abgeschnitten. So konnte sich die Stadt nie von der Bindung an die Herzöge frei machen.
Auf dem Grunde einer vorgeschichtlichen Burg, hochgelegen am Ufer der Oder, stand - und steht heute noch - das Schloß der Herzöge von Pommern zu Stettin. Herzog Barnim I. überließ 1249 den Bürgern der sich vergrößernden Stadt Stettin [1] den Platz der Burg zur Bebauung, bis auf eine für ihn bestimmte Wohnung, den "Hof". Über etwa einhundert Jahre entstanden hier Bürger- und Handwerkerhäuser, Ackerhöfe und Scheunen, bis Herzog Barnim III. 1346, entgegen den Zusagen Herzogs Barnim I., mit der Errichtung eines steinernen Hauses und einer Kapelle, sowie der Umwehrung seines Hofes mit einer Mauer begann (er zwang die Stadt, in einem Vertrag vom 24. August 1346, ihm auf dem Platz der alten Burg ein festes Steinhaus mit Wall (das spätere Schloß zu Stettin [1]) zu erbauen). Bürger und Werkleute mussten dem fürstlichen Hausbau weichen, die kleine Kapelle wurde bald durch eine stattliche Kirche ersetzt, die dem heiligen Otto geweiht und zur Domkirche erhoben wurde. Nebengebäude kamen hinzu, um 1430 entstand für einige Zeit eine starke Befestigung. 1) 6) 7)
1346 stiftete Barnim III. zur Ehren Otto von Bambergs die Schloßkirche zu Stettin [1]. 1)
Herzog Barnim III. verlieh 1347 dem "Wickbelde tho Videchow", Fiddichow (Kreis Greifenhagen) [41], Stadtrecht. 1) 5)
Seit 1346 war Karl IV. aus dem Hause Luxemburg gewählter deutscher König. Im Sommer 12. Juni 1348 12) weilte Barnim III. beim Gegenkönig 13) Karl von Böhmen 4) in Znaym. Hier erhielt er nochmals eine Urkunde über die Reichsunmittelbarkeit seines Herzogtums Pommern-Stettin. In einer weiteren Urkunde belehnte der König beide Linien von Stettin und Wolgast gemeinsam. Er übertrug ihnen als Reichsfürsten das Amt des Reichsjägermeisters. Pommern war reichsunmittelbar. Trotz der Belehnung aller Herzöge auch mit Rügen erkannten die Wolgaster Herzöge weiterhin die dänische Lehnsherrschaft über dieses Fürstentum an. 9) Zugleich übertrugen aber noch ausdrücklich dem Herzoge Barnim III. die Eventualnachfolge im Wolgaster Lande und erteilte ihm andere Gnadenerweise. So war hiermit der alte Streit um das Lehnsverhältnis endlich erledigt, und trotz aller weiteren kleineren Fehden und Streitigkeiten trat eine vorübergehende Zeit der Ruhe in dem Lande ein. 11)
Neue Unruhen brachte seit 1348 das Auftreten
des falschen Waldemar in Brandenburg. Die mecklenburgischen
Herzöge, Albrecht II. und Johann, traten für ihn ein.
Barnim III. schloss sich ihnen im Vertrag von Kremmen vom 1.
September 1348 an. Doch als Waldemar von Dänemark gegen die
Mecklenburger für die Wittelsbacher in der Mark eintrat, ging
Barnim III. zu ihm über. Zusammen mit dem dänischen Heer
fiel er in die Uckermark ein und drang in den
Auseinandersetzungen mit dem falschen Waldemar bis Berlin und
Spandau vor. Durch diesen Heereszug wurde die Herrschaft Markgraf
Ludwigs in der Mark gefestigt. Er gab Barnim III. für seine
Hilfeleistung am 21. Dezember 1349 die uckermärkischen Vogteien
Jagow und Stolp [32] und einigte
sich ferner in einem Abkommen von Oderberg vom 5. April 1354 mit
Bamim III. über die Abtretung von Brüssow, Schwedt und
Angermünde (gelegen in Mecklenburg), wofür er die Burgen
Greifenberg [34] und Boitzenburg [110] erhielt. 6)
Die Wolgaster Brüder Barnim IV., Wartislaw V. und Bogislaw V.
verbanden sich dagegen mit den Anhaltiner Fürsten, die den
Wittelsbachern die Mark streitig machten. 6)
Die Wolgaster Herzöge, Barnim IV.,
Wartislaw V. und Bogislaw V., lagen mit den
Mecklenburgern im Streit, weil sie die im Brudersdorfer Frieden
von 1328 verpfändeten Länder Barth [22],
Grimmen [17] und Tribsees [50] nicht einlösen konnten. 1351 kam es
deswegen erneut zu Kämpfen. Dabei kam Barnim III. von
Pommern-Stettin seinen Vettern zu Hilfe. Er schlug die
Mecklenburger unter ihrem Führer Ritter Klaus Hahn am 25.
Oktober 1351 in der Schlacht am Schoppendamm bei Loitz [9] vernichtend. Es war ein Sieg, der im
Volkslied weiterlebte: "Hahn, Hahn, wer hett terräten dinen
Kamm? Dat hett gedahn Hertog Bamam".
Der Kampf zog sich, wie gewöhnlich, mit Unterbrechungen mehrere
Jahre hin, bis Mecklenburg 1354 im Frieden von Stralsund seine
Ansprüche auf Barth und die Grimmen aufgab; auch Tribsees kam
einige Jahre später wieder an Pommern. Das ganze ehemalige
Fürstentum Rügen war jetzt mit dem Herzogtum Wolgast vereinigt.
Während des Kampfes suchte auch Ludwig der Römer sich der
verlorenen Stadt Pasewalk wieder zu bemächtigen, belagerte sie
aber vergeblich und musste, als die Wolgaster Herrn einen
Entschädigungsanspruch für geleistete Dienste erhoben, Ihnen
1359 Pasewalk und die Schlösser Alt- und Neu-Torgelow als Pfand
überlassen. 11)
In der Schlacht am Schoppendamm am 25. Oktober 1351 bei Loitz [9] fiel der Graf von Gützkow, und
Barnim III. konnte seinen umfangreichen Besitz einziehen.
Barnim III. war ständig bestrebt, die guten Beziehungen zu Karl IV. aufrecht zu erhalten. Am 2. Oktober 1355 12) war er beim Kaiser in Prag, wo er mit Herzogtum Pommern-Stettin belehnt wird. Der Kaiser bestätigte auch den Vergleich zwischen Barnim und Markgraf Ludwig vom 5. April 1354 11), in welchem jener Boitzenburg, Jagow, Greifenberg u. a. an die Mark zurückgibt, dafür aber Schwedt, Brüssow u. a. erhält.
Das Bistum Kolberg musste 1356 die Schutzherrschaft der pommerschen Herzöge anerkennen. 9)
Am 4. März 1357 12) weilte er mit ihm auf dem Reichstag in Nürnberg. Hier erhielt er abermals von Kaiser Karl IV. die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit (Belehnung mit Pommern-Stettin) und die Anerkennung des Besitzes der Uckermark. Er verlieh ihnen das Recht das herzogliche Barett zu tragen, wie ihre Vorfahren. 10) Desgleichen erklärt der Kaiser alle Veräußerungen von Rechten und Gebieten der pommerschen Herzogtümer , welche durch Herzogs Barnims Vorfahren ohne kaiserliche Erlaubnis gemacht worden waren, für Ungültig. 10) Die engen Beziehungen Barnims III. zu Karl IV. drückten sich auch darin aus, dass der Pommernherzog den Kaiser 1365 auf seinem Zug nach Avignon begleitete und an seiner Krönung teilnahm. Kurz vorher, 1363, hatte Karl IV. in Krakau die pommersche Prinzessin Elisabeth, eine Tochter Bogislaws V. und der Elisabeth von Polen, geheiratet. 2) 6)
Am 6. Februar 1360 belehnt Kaiser Karl IV. Otto von Wittelsbach mit der Mark, jedoch ohne die Lehnshoheit über Pommern. 10)
Herzog Barnim III. gründete in Grabow (Groß Stettin) 1360 die Kartause "Gottesgnaden". 1) Die Mönche betrieben vornehmlich Geldgeschäfte in Stettin [1] und Umgebung. So erwarben sie bald reichen Grundbesitz. 11)
1363 heiratete Elisabeth, Tochter von Herzog Bogislaw V. von Pommern-Stolp Kaiser Karl IV.
Diese unübersichtlichen und kostspieligen Herrschaftsverhältnisse standen einer ruhigen Entwicklung des Landes im Wege, zumal im 14. Jahrhundert etwa 38 Städte gegründet worden waren, die für einen gedeihlichen Handel klare Verhältnisse brauchten. Zum Schutz ihrer eigenen Interessen schlossen sich die Städte seit dem 13. Jahrhundert um Lübeck und Stralsund [20] zur Hanse zusammen; sie beherrschte den gesamten Ostseehandel. Dieser ließ die Städte kulturell und wirtschaftlich erstarken; um die Ostsee konnte ein einheitlicher Wirtschaftsraum entstehen. König Waldemar IV. Atterdag von Dänemark versuchte die Macht der Hanse zu brechen; seit 1360 griff er rücksichtslos in die Rechte der Städte auf den schonischen Messen in Südschweden ein. Die Hanse wehrte sich gegen diese Übergriffe, begann den offenen Krieg und eroberte 1368 Kopenhagen. Im Stralsunder Frieden musste König Waldemar IV. die Rechte der Städte auf Schonen und in Dänemark garantieren.
Im Süden Pommerns trat eine größere Veränderung ein, als Markgraf Otto der Faule von Brandenburg 1368 das Land Krone zwischen Drage und Küddow an Polen abtrat. Im Kreis Bütow ging das Land Tuchen 1385 an den Deutschen Orden über.
Er starb 24. August 1368, seine Witwe am 2. Juni 1371. 8)
Er war einer der erfolgreichsten Fürsten Pommerns in seiner fast 50jährigen Regierungszeit. Zu seinen Erfolgen befähigte ihn der Gedanke der Gesamtstaatlichkeit Pommerns, von dem er durchdrungen war. 6)
1 Stettin 3 Cammin 8 Demmin 9 Loitz 11 Jarmen 13 Anklam |
17 Grimmen 20 Stralsund 22 Barth 23 Greifswald 27 Stargard 32 Stolp |
34 Greifenberg 35 Greifenhagen 40 Gollnow 41 Fiddichow 47 Bahn 49 Treptow a. d. T. |
50 Tribsees 84 Kummerow 110 Boitzenburg |
1) | Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz |
2) | Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996 |
3) | Codex Nr. 5654, in: Pommersches Urkundenbuch, Herausgegeben von R. Schmidt, Bd. X., Köln/Wien 1984 |
4) | Karl von Böhmen, geboren am 14.5.1316 in Prag, gestorben am 29.11.1378 in Prag. Er wurde am 11.7.1346 in Rehn zum Gegenkönig zu Ludwig IV. gewählt und am 26.11.1346 in Bonn zum König gekrönt. Am 5.4.1355 in Rom zum römischer Kaiser Karl IV. gekrönt. |
5) | Frag mich nach Pommern; Waldemar Diedrich; 1987 |
6) | Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997 |
7) | Die Münzen der pommerschen Herzöge; Johannes Hildisch 1980 |
8) | Aus dem Internet |
9) | Geschichte Pommerns; Dr. Ludwig Biewer 1997 |
10) | Pomerania; Johannes Bugenhagen; Mitteldeutsche Forschungen 7; Nachdruck 1986 |
11) | Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904 |
12) | Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899 |
13) | Ludwig IV. von Oberbayern, geboren 1283 oder 1287 in Heidelberg, gestorben 11.10.1347 bei Fürstenfeldbruck. Am 20.10.1314 als König gewählt, obwohl Friedrich dem Schönen bereits einen Tag zuvor, mit anderen Stimmen, zum König gewählt worden war. Nach der Schlacht von Mühldorf behielt er jedoch die Oberhand. |
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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |