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Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |
Herzog von Pommern-Stolp
Geboren am : | ca. 1326 |
Geboren in : | |
Gestorben am : | 23. April 1374 |
Gestorben in : |
Bogislaw V. war Sohn des Herzogs Wartislaw IV. und seiner Gemahlin Elisabeth von Schweidnitz (Schlesien). Er hatte noch zwei Brüder (Barnim IV. und Wartislaw V.).
Er heiratet 1343/45 Elisabeth von Piasten (Polen; Tochter von Kasimir III. von Polen und der Anna von Litauen) Aus dieser Ehe stammten ein Sohn (Kasimir V.) und zwei Töchter (unbekannt und Elisabeth).
In der 2. Ehe heiratete er (ca. 1362) die 1341 geborene Adelheit von Braunschweig (Tochter von Herzog Ernst von Braunschweig-Grubenhagen und der Adelheit von Everstein). Sie hatten drei Söhne (Wartislaw VII., Bogislaw VIII. und Barnim V.) und eine Tochter (Margareta). Sie starb am 3. Mai 1406. 9)
Kinder:
unbekannt: | früh verstorben. 3) |
Elisabeth | |
Kasimir V. | |
Wartislaw VII. | |
Bogislaw VIII. | |
Barnim V. | |
Margareta: | Geboren 1366 8), sie war in erster Ehe mit Ernst I. (der Eiserne) von Österreich (Ehevertrag vom 14. Januar 1392, er war erst 14 Jahre alt) verheiratet. Sie starb am 12. Januar 1410 kinderlos 2) in Bruck an der Mur und wurde in Rain, nahe Graz, begraben. 8) |
Nach dem Tode seines Vaters (1. August 1326) wurde er mit 8 Jahren zum Herzog ernannt. Die Stettiner Herzöge Otto I. und Barnim III. waren die Vormünder des jungen Herzogs. Zu dieser Zeit war das Herzogtum in einen Krieg mit Mecklenburg verwickelt. Durch diesen kostspieligen Krieg sahen sich die Herzöge gezwungen das Stolper Gebiet dem deutschen Ritterorden zu überlassen. Nach Erlangung der Volljährigkeit und Übernahme der Regierung zu Wolgast [4] begann Bogislaw mit dem Aufbau seiner Herrschaft. Die pommerschen Städte kamen ihm dabei zu Hilfe. Dadurch gelang es ihm, den größten Teil Ostpommerns wieder zurückzuerhalten und 1341 die Stolper Erde und später auch das Gebiet von Schlawe [12] freizukaufen. 1343 heiratete der Elisabeth, die Tochter von Kasimir des Großen von Polen. Nach dem Tod von seiner Frau Elisabeth, 1361, heiratete er 1362 die Tochter des Herzogs Ernst von Braunschweig. Ihr verschrieb er das neu erbaute Schloß zu Rügenwalde [36] als Witwensitz.
Der Zusammenhalt der Pommernherzöge wurde noch intensiver, nachdem 1320 das askanische Geschlecht in Brandenburg ausstarb. Die inneren Schwierigkeiten in Brandenburg ausnutzend, konnten sie Teile der Uckermark für Pommern erstreiten und die Lehnsabhängigkeit zur Mark in Frage stellen. Der deutsche König Ludwig IV. (der Bayer) 6), von dem sich beide Pommernherzöge Hilfe versprochen hatten, belehnte jedoch seinen Sohn Ludwig mit der Mark Brandenburg, ohne an den Lehnsverhältnissen etwas zu ändern. Von pommerscher Seite suchte man nun Schutz bei der Kurie und erreichte eine Belehnung durch Papst Johannes XXII. im Jahre 1331.
Wartislaw IV. starb schon am 1. August 1326 und hinterließ drei unmündige Söhne. Das veranlasste Heinrich II. von Mecklenburg, nach den rügischen Landen zu greifen. Er besetzte Barth [22], Grimmen [17] und Loitz [9] und ließ sich überall huldigen. Doch Stralsund [20] und Greifswald [23] sowie Anklam [13] und Demmin [8] schlossen sich zusammen, um den jungen Herzögen zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit ihnen vereinigten sich König Waldemar von Dänemark und Graf Gerd von Holstein, die alten Feinde der Mecklenburger. Mit beträchtlichen finanziellen Mitteln stellten sie ein Heer auf und schlugen am 13. März 1327 den mecklenburgischen Herzog in die Flucht. Die Kämpfe zogen sich noch bis in das Jahr 1328 hin. Schließlich kam es am 27. Juni 1328 zum Frieden von Brudersdorf zwischen Barnim III. von Stettin und seinen Mündeln, den Kindern Herzog Wartislaws IV., einerseits sowie Heinrich II. von Mecklenburg und Johann von Werle andererseits. Die Mecklenburger verzichteten auf das Fürstentum Rügen gegen eine Abfindungssumme von 31.000 Mark Silber. Das Geld sollte in den nächsten 12 Jahren gezahlt werden. Als Sicherheit wurden die Landschaften Barth, Grimmen und Tribsees [50] den Mecklenburgern verpfändet. Es blieb also der westliche Teil des Festlands in ihrer Hand. Damit war das rügische Erbe noch keineswegs gesichert. Der Bischof und das Domkapitel von Schwerin machten weiterhin Ansprüche auf das Land Tribsees [50] mit Stralsund, Barth und Grimmen geltend und versuchten ihre Forderungen in zahlreichen kanonischen Prozessen, die sich bis 1371 hinzogen, durchzusetzen. Damit verbunden war der Streit um das Patronatsrecht der Kirchen von Stralsund und Barth, das 1345 endgültig den pommerschen Herzögen zugesprochen worden war. 7)
Als Ludwig im Januar 1328 in Rom zum Kaiser gekrönt war, erließ er an die pommerschen Herren die strenge Aufforderung, ungesäumt ihre Länder von dem Markgrafen zum Lehen zu nehmen. Darauf brach bald der offene Krieg mit Brandenburg aus, der für die Herzoge nicht unglücklich verlaufen zu sein scheint und nach einigen Raub- und Plünderungszügen im Januar 1330 wieder durch eine vorläufigem Waffenstillstand beendet wurde. Doch unsicher genug war die Lage der Fürsten gegenüber der Macht der Wittelsbacher. Daher suchten sie Schutz und Hilfe an bei dem Papst Johann XXII., dem mächtigsten Feind ihrer Gegner, und übertrugen ihn ihre gesamten Länder, um sie von ihm zum Lehen zu empfangen und ihn als ihren Herren zu huldigen. Der Papst stellte wirklich am 13. März 1331 den, Pommernfürsten einen feierlichen Lehnsbrief aus, doch irgendwelche praktische Bedeutung hat natürlich auch diese Lehnsübertragung nicht gehabt. Aber vielleicht ist doch durch sie Kaiser Ludwig zu versöhnlichen Schritten veranlasst worden. Er suchte die Stettiner Herren, Otto I. und Barnim III., mit denen die in Brandenburger ja am meisten zu tun hatten, dadurch für sich zu gewinnen, dass er ihnen die Vormundschaft über seinen Sohn Ludwig übertrug.
Die Streitigkeiten mit Brandenburg betrafen um diese Zeit hauptsächlich das Land Lippehne, das die Askanier vom Bischof von Cammin gekauft hatten und das die Pommern jetzt wieder für sich in Anspruch nahmen. Verhandlungen darüber in den Jahren 1326 und 1327 führten zu keinem Ergebnis. Im weiteren Verlauf der Spannungen mit Brandenburg konnten die Pommern am 1. August 1332 eine Streitmacht des Markgrafen Ludwig am Kremmer Damm besiegen. Darauf schloss man am 28. Juni 1333 zu Lippehne Frieden auf drei Jahre. 7) 10) In diesem Vertrag erkannten die Brandenburger die Zugehörigkeit der Stadt Bahn [47] zu Pommern an. Darauf konnte sich Barnim III. am 13. Januar 1345 mit dem Johanniter-Orden, dem die Stadt gehörte, einigen. Das Eigentum und die Rechtsprechung der Stadt wurden zwischen Herzog und Orden geteilt.
In der Mark dagegen nahm die Macht der Wittelsbacher zu, an
die sich sogar der Bischof Friedrich von Kammin und auch die um
Wolgast Herren 1334 anschlossen, die, wie es scheint, mit Recht
ihren Stettin Vettern wegen mancher unrechtmäßiger Übergriffe
in den Länder Stolp [32] und
Stargard [27] zürnten. Ob dabei
Markgraf Ludwig etwa auf die Lehnsoberhoheit über ihr Land
verzichtete, ist nicht ganz klar; es ist zwar später nie mehr
davon die Rede, aber es gibt auch Anzeichen, dass der Verzicht
vielleicht nicht ganz ohne Vorbehalt geschah.
Mit der Stettiner Linie dagegen ging der Streit in der alten
Weise fort, bald im offenem Kampfe, bald in erregten
Verhandlungen. Bündnisse, Landfrieden und Einigungen wurden im
buntem Wechsel auf beiden Seiten geschlossen, aber endlich nahm
Kaisern Ludwig selbst die pommersch-märkische Sache zur
Entscheidung in die Hand. Auf dem Reichstage zu Frankfurt am Main
im 14. August 1338 11) kam es zu Abschlusse des
endgültigen Vertrages für das Herzogtum Stettin. Markgraf
Ludwig entschließ die Länder der Herzoge Otto und Barnim aus
der Lehnsherrschaft Brandenburgs und gab zu, dass die Fürsten
Ihr Herzogtum von den römischen Kaisern und Königen zu Lehen
tragen sollten, erhielt aber dafür das Recht der Nachfolge in
ihrem Gebiete bei unbeerbtem Absterben der Herzoge. Barnim III.,
der in Frankfurt selbst zugegen waren, hatten so für seinen
Vater und sich die Reichsfreiheit erstritten. Die Wittelsbacher
gaben, wahrscheinlich gezwungen durch die Hartnäckigkeit der
Pommern, ein wichtiges Recht auf, das ihren Vorgängern in der
Brandenburger Herrschaft eigenen gewesen war. Der Frankfurter
Vertrag bedeutete entschieden einen Sieg in dem langen Streite.
Aber der Kampf hatte noch ein Nachspiel, da die Städte und des
Herzogtums Stettin unter Berufung auf die Teilungsvertrag von
1295 sich weigerten, dem Markgrafen die von den Herzog in
versprochener Huldigung zu leisten. Stettin [1],
Greifenhagen [35] und Gollnow [40] schlossen im Juli 1339 unter sich und
mit Stralsund [20], Greifswald [23], Demmin [8]
und Anklam [13] einen Bund, indem
sie sich verpflichteten, bei dem Aussterben der Stettiner Linie
nur den Wolgast Herren Untertanen zu werden. Auch andere Städte
traten dieser Verpflichtung bei, und einige von ihnen, die
Stettin und Greifenhagen, huldigten 1341 bereits den drei
Herzogen Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V., welche damals
die Herrschaft selbständig übernommen hat. Die Städte gerieten
in einem lebhaften Streit mit ihren Stettiner Landesherren, die
schließlich ebenso wie Markgraf Ludwig auf die geforderte
Huldigung verzichtete (1343). Die Hoffnung auf baldigen Anfalls
der Stettiner Landes schwand den Wittelsbachern, als dem Herzog
Barnim III. Söhne geboren wurde. 10)
Demmin [8] erhielt am 29. Dezember 1338 von Bogislaw V. das Recht Münzen zu schlagen. 7)
Auch mit Polen kam man ins Reine. König Kasimir der Große von Polen suchte an seiner Westgrenze den Frieden. Im Vertrag von Kalisch verzichtete er 1343 gegenüber dem Deutschen Orden auf alle Ansprüche auf Pommerellen. Im gleichen Jahr ging er eine enge Verbindung mit Pommern ein. Er gab seine Tochter Elisabeth Herzog Bogislaw V. von Wolgast zur Frau, 1348 festigten die beiden pommerschen Herzöge die verwandtschaftliche Bindung durch ein Bündnis. 7)
Neue Unruhen brachte seit 1348 das Auftreten des falschen Waldemar in Brandenburg. Die mecklenburgischen Herzöge Albrecht II. und Johann traten für ihn ein, Bamim III. schloss sich ihnen im Vertrag von Kremmen vom 1. September 1348 an.
Seit 1346 war Karl IV. aus dem Hause Luxemburg gewählter deutscher König. Am 12. Juni 1348 11) weilte Barnim III. beim Gegenkönig 6) in Znaym. Hier erhielt er nochmals eine Urkunde über die Reichsunmittelbarkeit seines Herzogtums Pommern-Stettin. In einer weiteren Urkunde belehnte der König beide Linien von Stettin und Wolgast gemeinsam. Er hob dadurch die 1338 dem Brandenburger zugestandene Anwartschaft auf das Herzogtum Stettin auf. Zugleich übertrugen aber noch ausdrücklich dem Herzoge Barnim III. die Eventualnachfolge im Wolgaster Lande und erteilte ihm andere Gnadenerweise. Damit war der Mangel bei der Belehnung von 1338, die nur für Stettin gegolten hatte, behoben. 10)
Die Stadt Pasewalk [44] öffnete um 1350 den Pommernherzögen Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. die Tore gegen den Markgrafen von Brandenburg, der die Stadt wiederholt belagerte und beanspruchte. Pasewalk erhielt dafür wichtige Privilegien. 8)
Die Wolgaster Herzöge Barnim IV., Wartislaw V. und
Bogislaw V. lagen weiterhin mit den Mecklenburgern im
Streit, weil sie die im Brudersdorfer Frieden von 1328
verpfändeten Länder Barth [22],
Grimmen [17] und Tribsees [50] nicht einlösen konnten. 1351 kam es
deswegen erneut zu Kämpfen. Dabei kam Barnim III. von
Pommern-Stettin seinen Vettern zu Hilfe. Er schlug die
Mecklenburger unter ihrem Führer Ritter Klaus Hahn am 25.
Oktober 1351 in der Schlacht am Schoppendamm bei Loitz [9] vernichtend. Es war ein Sieg, der im
Volkslied weiterlebte: "Hahn, Hahn, wer hett terräten dinen
Kamm? Dat hett gedahn Hertog Bamam". In dieser Schlacht fiel
der Graf Johann (der Jüngere) von Gützkow, und Bamim III.
konnte seinen umfangreichen Besitz einziehen.
Der Kampf zog sich, wie gewöhnlich, mit Unterbrechungen mehrere
Jahre hin, bis Mecklenburg 1354 im Frieden von Stralsund [47] 7) seine Ansprüche auf
Barth [22] und die Grimmen [17] aufgab; auch Tribsees [50] kam einige Jahre später wieder an
Pommern. Das ganze ehemalige Fürstentum Rügen war jetzt mit dem
Herzogtum Wolgast vereinigt. Während des Kampfes suchte auch
Ludwig der Römer sich der verlorenen Stadt Pasewalk [44] wieder zu bemächtigen, belagerte sie
aber vergeblich und musste, als die Wolgaster Herrn einen
Entschädigungsanspruch für geleistete Dienste erhoben, Ihnen
1359 Pasewalk und die Schlösser Alt- und Neu-Torgelow [105] als Pfand überlassen. 10)
Barnim III. war ständig bestrebt, die guten Beziehungen zu Karl IV. aufrecht zu erhalten. Am 2. Oktober 1355 11) war er beim Kaiser in Prag und wurde mit Pommern-Stettin belehnt. Am 4. März 1357 11) weilte er mit Kaiser Karl IV. auf dem Reichstag in Nürnberg. Hier erhielt er abermals die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit (Belehnung mit Pommern-Stettin) und die Anerkennung des Besitzes der Uckermark. Die engen Beziehungen Barnims III. zu Karl IV. drückten sich auch darin aus, dass der Pommernherzog den Kaiser 1365 auf seinem Zug nach Avignon begleitete und an seiner Krönung teilnahm. Kurz vorher, 1363, hatte Karl IV. in Krakau die pommersche Prinzessin Elisabeth, eine Tochter Bogislaws V. und der Elisabeth von Polen, geheiratet. 4)
1356 suchte die Beulenpest Neustettin [28] heim. Die Herzöge Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. gründeten als Dank für die Rettung und als Sühne das Augustiner-Eremitenkloster Marienthron am Südende des Streitzigsees, auf dem so genannten Mönchsberg, als Tochter des Anklamer Augustiner-Eremitenkloster. 10) Es war zum "Seelgerät" ihrer Eltern Wartislaw IV. und Elisabeth, geb. Herzogin von Schlesien, 1362 in Rügenwalde [36] gestiftet worden. Herzogin Elisabeth, Gemahlin Bogislaws V. und Sophia, Gemahlin Barnims IV., wurden auch in der Klosterkirche Maria-Cell (1361 und 1364) begraben. 1)
Es gab im pommerschen Gebiet noch selbständige Herrschaften, wie das Bistum Cammin und die Grafschaft Naugard der Grafen von Eberstein. Der Landbesitz des Bistums umfasste hauptsächlich die Länder um Kolberg [57] und Köslin [33] und war von beträchtlicher Größe. Es gelang allerdings den Herzögen, im 14. Jahrhundert mehr und mehr Einfluss auf seine Verwaltung zu gewinnen. Im Vertrag vom 29. Juni 1356 zwischen Herzog Bogislaw V. und Bischof Johann von Sachsen-Lauenburg konnte der Herzog für 5000 Mark die Schirmvogtei über das Bistum erlangen und es damit weitgehend unter seine weltliche Gewalt bringen. 7) Dabei erlangten sie das Aufsichts- und Bestätigungsrecht bei allen Wahlen, die das Kapitel vorzunehmen hatte, Stadt und Land Cammin [3], die dem Stift verpfändet waren, wurden wieder eingelöst. 10)
Die Wolgaster Brüder Barnim IV., Wartislaw V. und Bogislaw V. verbanden sich mit den Anhaltiner Fürsten, die den Wittelsbachern die Mark streitig machten. Die Anhaltiner übergaben ihnen dafür die Stadt Pasewalk [44], über die sie damals verfügen konnten. Abschließend einigte man sich darüber im Vertrag von Pritzwalk im Juni 1359, durch den Pasewalk [44] und Torgelow [105] endgültig an Pommern kamen. 7)
Diese unübersichtlichen und kostspieligen Herrschaftsverhältnisse standen einer ruhigen Entwicklung des Landes im Wege, zumal im 14. Jahrhundert etwa 38 Städte gegründet worden waren, die für einen gedeihlichen Handel klare Verhältnisse brauchten. Zum Schutz ihrer eigenen Interessen schlossen sich die Städte seit dem 13. Jahrhundert um Lübeck und Stralsund [20] zur Hanse zusammen; sie beherrschte den gesamten Ostseehandel. Dieser ließ die Städte kulturell und wirtschaftlich erstarken; um die Ostsee konnte ein einheitlicher Wirtschaftsraum entstehen. König Waldemar IV. Atterdag von Dänemark versuchte die Macht der Hanse zu brechen; seit 1360 griff er rücksichtslos in die Rechte der Städte auf den schonischen Messen in Südschweden ein. Die Hanse wehrte sich gegen diese Übergriffe, begann den offenen Krieg und eroberte 1368 Kopenhagen. Im Stralsunder Frieden 1370 musste König Waldemar IV. die Rechte der Städte auf Schonen und in Dänemark garantieren.
Seine Frau Elisabeth starb 1361.
Die Wolgaster Herren waren in einem heftigen Streit mit Bischof Johann von Cammin geraten, bei dem sogar Gewalttaten nicht ausblieben. Im Mai 1362 kam es deswegen zu einem vorläufigen Vergleich und zum Abschluss eines Landfriedensbündisses. 10)
Kaiser Karl IV. (1316-1378) vermählt sich 1362 mit Elisabeth von Pommern, der Tochter von Bogislaw V., Herzog von Wolgast und Stolp.
1365 verkauften die Vidante ihren Anteil von Regenwalde an Herzog Bogislaw V., der ihn 1447 den von Borckes zusätzlich zu ihrem 1385 erhaltenen Lehen übergab. 1)
Unter dem Wolgaster Herren brach bald ein lebhafter Streit aus, als Barnim IV. am 22. August 1365 starb und seine hinterlassenen Söhne Wartislaw VI. und Bogislaw VI. von ihren Oheimen auch Anteil an der Regierung forderten. Sie scheinen dabei von dem einen, Wartislaw V., gegen Bogislaw V. unterstützt worden zu sein und bei Herzog Albrecht und Mecklenburg Hilfe gefunden zu haben. Es kam zu einem förmlichen Kriege. Da wandte sich Bogislaw V. an seinem kaiserlichen Schwiegersohn, und Karl IV. beauftragte neben mehreren Fürsten und Edlen auch den Rat von Lübeck mit der Beilegung des Streits. Doch erst im Mai in 1368 wurde durch den Anklamer Vergleich eine vorläufige Teilung des Herzogtum Wolgast bestimmt. Als dann noch in denselben Jahren die jungen Herren, Barnims IV. Söhne, mit dem Herzoge Albrecht von Mecklenburg in Kriege gerieten, erlitten sie eine schwere Niederlage bei Damgarten [53] (1368, um den 11. November), in der Wartislaw VI. gefangen wurde. Erst durch Zahlung eines beträchtlichen Lösegeldes erhielt er die Freiheit wieder. Die Wolgaster, von denen die Werler Herren gefangen waren, schlossen ein Bündnis mit den Mecklenburgern und verpflichteten sich im folgenden Jahre sogar zur Heeresfolge über See mit 60 Rittern und Knechten. 10)
Herzog Bogislaw V. verleiht 1368 Stolp [32] das Münzrecht.
Schon früher (im Anfang des Jahres 1374) war Herzog Bogislaw V. gestorben. Vorher hatte er die endgültige Teilung des Wolgaster Landes am 8. Juni 1372 vollzogen, in der seine Neffen, Wartislaw VI. und Bogislaw VI., den Wolgastischen Anteil an Vorpommern mit Rügen und Usedom erhielten, während Bogislaw V. selbst den hinterpommerschen Teil mit der Insel Wollin übernahm. Am 27. Mai hatten sie gemeinsam die Privilegien ihrer Länder und Städte in Rügenwalde [36] feierlich bestätigt. Schon hierbei wirkte Bogislaws V. Bruder Wartislaw V. nicht mehr mit. Er war wie es scheint ohne direkte Anteil an der Regierung mit Besitz in Hinterpommern, etwa im Lande Neustettin [28] , abgefunden worden. 10)
Die Erben Barnims IV. waren untereinander zerstritten und
teilten das Wolgaster Herzogtum in drei Teile. In einer
vorläufigen Übereinkunft einigte man sich am 25. Mai 1368 in
Anklam [13]. Die endgültige Teilung
wurde am 8. Juni 1372 im Vertrag von Stargard [27] festgelegt. Vorher, am 27. Mai 1372,
waren die Herzöge mit den Ständen in Rügenwalde [36] zusammengekommen, die der Teilung nur
zugestimmt hatten, nachdem sich die Herzöge zur Einhaltung aller
ständischen Privilegien für das ganze Herzogtum verpflichtet
hatten. 4)
Das Land wurde in ein westliches und ein östliches Gebiet
geteilt, die Grenze war die Swine. Den westlichen Abschnitt
teilten sich die Söhne Barnims IV. nochmals:
Wartislaw VI. erhielt Barth [22]
und Rügen, Bogislaw VI. erhielt Wolgast [4] mit Gützkow [48];
jene teilten ihr Gebiet 1376 nochmals auf. Herzog
Bogislaw VI. erhielt Rügen, Barth [22]
und Stralsund [20], während Herzog
Wartislaw VI. Wolgast [4],
Usedom [7] und Greifswald [23] nahm.4) 7)
Durch die Zersplitterung in kleinere Herzogtümer - 1402/03 gab es kurzfristig fünf Herrschaften - fehlte es fortan an einer einheitlichen Zentralgewalt, die die Sicherheit im Lande gewährleisten konnte. 4)
Er starb 23. April 1374.
Bogislaw V., der Bruder des Verstorbenen, übernahm die hinterpommerschen Lande und die Insel Wollin. 7)
Seine Witwe Adelheit starb am 3. Mai 1406 9)
1 Stettin 3 Cammin 4 Wolgast 7 Usedom 8 Demmin 9 Loitz 12 Schlawe 13 Anklam |
17 Grimmen 20 Stralsund 22 Barth 23 Greifswald 27 Stargard 28 Neustettin 32 Stolp 33 Köslin |
35 Greifenhagen 36 Rügenwalde 40 Gollnow 44 Pasewalk 50 Tribsees 53 Damgarten 57 Kolberg 105 Torgelow |
1) | Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz |
2) | Die Herzöge von Pommern aus dem Greifen-Hause ca. 1100-1637, Bearbeitet von Prof. Dr. Wilhelm Wegener. |
3) | Genealogische Untersuchungen zur Geschichte des pommerschen Herzogshauses von Prof. Dr. Adolf Hofmeister: 1938 |
4) | Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996 |
5) | Karl von Böhmen, geboren am 14.5.1316 in Prag, gestorben am 29.11.1378 in Prag. Er wurde am 11.7.1346 in Rehn zum Gegenkönig zu Ludwig IV. gewählt und am 26.11.1346 in Bonn zum König gekrönt. Am 5.4.1355 in Rom zum römischer Kaiser Karl IV. gekrönt. |
6) | Ludwig IV. von Oberbayern, geboren 1283 oder 1287 in Heidelberg, gestorben 11.10.1347 bei Fürstenfeldbruck. Am 20.10.1314 als König gewählt, obwohl Friedrich dem Schönen bereits einen Tag zuvor, mit anderen Stimmen, zum König gewählt worden war. Nach der Schlacht von Mühldorf behielt er jedoch die Oberhand. |
7) | Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997 |
8) | Aus dem Internet |
9) | Internet: www.worldroots.com/~brigitte/ |
10) | Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904 |
11) | Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899 |
www.ruegenwalde.com |
Die Greifen; © Udo Madsen 1998 |