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Die Greifen; © Udo Madsen 1998

Wartislaw V.

Herzog von Pommern-Stralsund

Geboren am : 1. November 1326
Geboren in :  
Gestorben am : ca. 1390
Gestorben in :  

 

Wartislaw V. war Sohn des Herzogs Wartislaw IV. und seiner Gemahlin Elisabeth von Schlesien (Schweidnitz). Er hatte noch zwei Brüder (Barnim IV. und Bogislaw V.).

Er war verheiratet mit Anna von Mecklenburg. Die Ehe ist wohl kinderlos geblieben.

 

Der Zusammenhalt der Pommernherzöge wurde noch intensiver, nachdem 1320 das askanische Geschlecht in Brandenburg ausstarb. Die inneren Schwierigkeiten in Brandenburg ausnutzend, konnten sie Teile der Uckermark für Pommern erstreiten und die Lehnsabhängigkeit zur Mark in Frage stellen. Der deutsche König Ludwig IV. (der Bayer), von dem sich beide Pommernherzöge Hilfe versprochen hatten, belehnte jedoch seinen Sohn Ludwig mit der Mark Brandenburg, ohne an den Lehnsverhältnissen etwas zu ändern. Von pommerscher Seite suchte man nun Schutz bei der Kurie und erreichte eine Belehnung durch Papst Johannes XXII. im Jahre 1331.

Wartislaw IV. starb am 1. August 1326 und hinterließ drei unmündige Söhne. Das veranlasste Heinrich II. von Mecklenburg, nach den rügischen Landen zu greifen. Er besetzte Barth [22], Grimmen [17] und Loitz [9] und ließ sich überall huldigen. Doch Stralsund [20] und Greifswald [23] sowie Anklam [13] und Demmin [8] schlossen sich zusammen, um den jungen Herzögen zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit ihnen vereinigten sich König Waldemar von Dänemark und Graf Gerd von Holstein, die alten Feinde der Mecklenburger. Mit beträchtlichen finanziellen Mitteln stellten sie ein Heer auf und schlugen am 13. März 1327 den mecklenburgischen Herzog in die Flucht. Die Kämpfe zogen sich noch bis in das Jahr 1328 hin. Schließlich kam es am 27. Juni 1328 zum Frieden von Brudersdorf zwischen Barnim III. von Stettin und seinen Mündeln, den Kindern Herzog Wartislaws IV., einerseits, sowie Heinrich II. von Mecklenburg und Johann von Werle andererseits. Die Mecklenburger verzichteten auf das Fürstentum Rügen gegen eine Abfindungssumme von 31.000 Mark Silber. Das Geld sollte in den nächsten 12 Jahren gezahlt werden. Als Sicherheit wurden die Landschaften Barth, Grimmen und Tribsees [50] den Mecklenburgern verpfändet. Es blieb also der westliche Teil des Festlands in ihrer Hand. Damit war das rügische Erbe noch keineswegs gesichert. Der Bischof und das Domkapitel von Schwerin machten weiterhin Ansprüche auf das Land Tribsees mit Stralsund, Barth und Grimmen geltend und versuchten ihre Forderungen in zahlreichen kanonischen Prozessen, die sich bis 1371 hinzogen, durchzusetzen. Damit verbunden war der Streit um das Patronatsrecht der Kirchen von Stralsund und Barth, das 1345 endgültig den pommerschen Herzögen zugesprochen worden war. 4)

Als Ludwig im Januar 1328 in Rom zum Kaiser gekrönt war, erließ er an die pommerschen Herren die strenge Aufforderung, ungesäumt ihre Länder von dem Markgrafen zum Lehen zu nehmen. Darauf brach bald der offene Krieg mit Brandenburg aus, der für die Herzoge nicht unglücklich verlaufen zu sein scheint und nach einigen Raub- und Plünderungszügen im Januar 1330 wieder durch eine vorläufigem Waffenstillstand beendet wurde. Doch unsicher genug war die Lage der Fürsten gegenüber der Macht der Wittelsbacher. Daher suchten sie Schutz und Hilfe an bei dem Papst Johann XXII., dem mächtigsten Feind ihrer Gegner, und übertrugen ihn ihre gesamten Länder, um sie von ihm zum Lehen zu empfangen und ihn als ihren Herren zu huldigen. Der Papst stellte wirklich am 13. März 1331 den, Pommernfürsten einen feierlichen Lehnsbrief aus, doch irgendwelche praktische Bedeutung hat natürlich auch diese Lehnsübertragung nicht gehabt. Aber vielleicht ist doch durch sie Kaiser Ludwig zu versöhnlichen Schritten veranlasst worden. Er suchte die Stettiner Herren, Otto I. und Barnim III., mit denen die in Brandenburger ja am meisten zu tun hatten, dadurch für sich zu gewinnen, dass er ihnen die Vormundschaft über seinen Sohn Ludwig übertrug.7) Dann aber brach plötzlich wieder offener Kampf zwischen Pommern und der Mark aus. Die Streitigkeiten mit Brandenburg betrafen um diese Zeit hauptsächlich das Land Lippehne, das die Askanier vom Bischof von Cammin gekauft hatten und das die Pommern jetzt wieder für sich in Anspruch nahmen. Verhandlungen darüber in den Jahren 1326 und 1327 führten zu keinem Ergebnis. Im weiteren Verlauf der Spannungen mit Brandenburg konnten die Pommern am 1. August 1332 eine Streitmacht des Markgrafen Ludwig am Kremmer Damm besiegen. Darauf schloss man am 28. Juni 1333 zu Lippehne Frieden auf drei Jahre. 4) In diesem Vertrag erkannten die Brandenburger die Zugehörigkeit der Stadt Bahn [47] zu Pommern an. Darauf konnte sich Barnim III. am 13. Januar 1345 mit dem Johanniter-Orden, dem die Stadt gehörte, einigen. Das Eigentum und die Rechtsprechung der Stadt wurden zwischen Herzog und Orden geteilt.

In der Mark dagegen nahm die Macht der Wittelsbacher zu, an die sich sogar der Bischof Friedrich von Cammin und auch die um Wolgast Herren 1334 anschlossen, die, wie es scheint, mit Recht ihren Stettin Vettern wegen mancher unrechtmäßiger Übergriffe in den Länder Stolp [32] und Stargard [27] zürnten. Ob dabei Markgraf Ludwig etwa auf die Lehnsoberhoheit über ihr Land verzichtete, ist nicht ganz klar; es ist zwar später nie mehr davon die Rede, aber es gibt auch Anzeichen, dass der Verzicht vielleicht nicht ganz ohne Vorbehalt geschah.
Mit der Stettiner Linie dagegen ging der Streit in der alten Weise fort, bald im offenem Kampfe, bald in erregten Verhandlungen. Bündnisse, Landfrieden und Einigungen wurden im buntem Wechsel auf beiden Seiten geschlossen, aber endlich nahm Kaisern Ludwig selbst die pommersch-märkische Sache zur Entscheidung in die Hand. Auf dem Reichstage zu Frankfurt am Main im 14. August 1338 8) kam es zu Abschlusse des endgültigen Vertrages für das Herzogtum Stettin. Markgraf Ludwig entschließ die Länder der Herzoge Otto und Barnim aus der Lehnsherrschaft Brandenburgs und gab zu, dass die Fürsten Ihr Herzogtum von den römischen Kaisern und Königen zu Lehen tragen sollten, erhielt aber dafür das Recht der Nachfolge in ihrem Gebiete bei unbeerbtem Absterben der Herzoge. Barnim 3., der in Frankfurt selbst zugegen waren, hatten so für seinen Vater und sich die Reichsfreiheit erstritten. Die Wittelsbacher gaben, wahrscheinlich gezwungen durch die Hartnäckigkeit der Pommern, ein wichtiges Recht auf, das ihren Vorgängern in der Brandenburger Herrschaft eigenen gewesen war. Der Frankfurter Vertrag bedeutete entschieden einen Sieg in dem langen Streite.
Aber der Kampf hatte noch ein Nachspiel, da die Städte und des Herzogtums Stettin unter Berufung auf die Teilungsvertrag von 1295 sich weigerten, dem Markgrafen die von den Herzog in versprochener Huldigung zu leisten. Stettin [1], Greifenhagen [35] und Gollnow [40] schlossen im Juli 1339 unter sich und mit Stralsund [20], Greifswald [23], Demmin [8] und Anklam [13] einen Bund, indem sie sich verpflichteten, bei dem Aussterben der Stettiner Linie nur den Wolgast Herren Untertanen zu werden. Auch andere Städte traten dieser Verpflichtung bei, und einige von ihnen, wie Stettin und Greifenhagen, huldigten 1341 bereits den drei Herzogen Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V., welche damals die Herrschaft selbständig übernommen hat. Die Städte gerieten in einem lebhaften Streit mit ihren Stettiner Landesherren, die schließlich ebenso wie Markgraf Ludwig auf die geforderte Huldigung verzichtete (1343). Die Hoffnung auf baldigen Anfalls der Stettiner Landes schwand den Wittelsbachern, als dem Herzog Barnim III. Söhne geboren wurde. 7)

Auch mit Polen kam man ins reine. König Kasimir der Große von Polen suchte an seiner Westgrenze den Frieden. Im Vertrag von Kalisch verzichtete er 1343 gegenüber dem Deutschen Orden auf alle Ansprüche auf Pommerellen. Im gleichen Jahr ging er eine enge Verbindung mit Pommern ein. Er gab seine Tochter Elisabeth Herzog Bogislaw V. von Wolgast zur Frau, 1348 festigten die beiden pommerschen Herzöge die verwandtschaftliche Bindung durch ein Bündnis. 4)

Der Kampf Karls von Böhmen mit Kaisern Ludwig und seinen Söhnen zog auch die pommerschen Herzoge in seinem Bereich. Es war natürlich, dass sie sich dem ersteren anschlossen; denn Karl bemühte sich, alle Gegner der Wittelsbacher zu gewinnen und an sich zu fesseln, und zu ihren gehörten doch auch die pommerschen Fürsten, die sich von Seiten der Markgrafen immer in ihrer Reichsfreiheit bedroht sahen. So verlieh Karl IV. am 12. Juni 1348 8) in Znaym den Herzogen Barnim III., Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. ihre Länder zu gesamter Hand und hob dadurch die 1338 dem Brandenburger zugestandene Anwartschaft auf das Herzogtum Stettin auf. Zugleich übertrugen aber noch ausdrücklich dem Herzoge Barnim III. die Eventualnachfolge im Wolgaster Lande und erteilte ihm andere Gnadenerweise. So war hiermit der alte Streit um das Lehnsverhältnis endlich erledigt, und trotz aller weiteren kleineren Fehden und Streitigkeiten trat eine vorübergehende Zeit der Ruhe in dem Lande ein. 7)

Die Stadt Pasewalk [44] öffnete um 1350 den Pommernherzögen Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. die Tore gegen den Markgrafen von Brandenburg, der die Stadt wiederholt belagerte und beanspruchte. Pasewalk erhielt dafür wichtige Privilegien. 6)

Dabei lagen die Wolgaster Herzöge Barnim IV., Wartislaw V. und Bogislaw V. weiterhin mit den Mecklenburgern im Streit, weil sie die im Brudersdorfer Frieden von 1328 verpfändeten Länder Barth [22], Grimmen [17] und Tribsees [50] nicht einlösen konnten. 1351 kam es deswegen erneut zu Kämpfen. Dabei kam Barnim III. von Pommern-Stettin seinen Vettern zu Hilfe. Er schlug die Mecklenburger unter ihrem Führer Ritter Klaus Hahn am 25. Oktober 1351 in der Schlacht am Schoppendamm bei Loitz [9] vernichtend. Es war ein Sieg, der im Volkslied weiterlebte: "Hahn, Hahn, wer hett terräten dinen Kamm? Dat hett gedahn Hertog Bamam". In dieser Schlacht fiel der Graf Johann (der Jüngere) von Gützkow, und Barnim III. konnte seinen umfangreichen Besitz einziehen. Auf Grund dieser Ereignisse wurde 1354 endlich der rügische Erbfolgestreit im Frieden von Stralsund [20] beendet. 4)
Der Kampf zog sich, wie gewöhnlich, mit Unterbrechungen mehrere Jahre hin, bis Mecklenburg 1354 im Frieden von Stralsund seine Ansprüche auf Barth und die Grimmen aufgab; auch Tribsees kam einige Jahre später wieder an Pommern. Das ganze ehemalige Fürstentum Rügen war jetzt mit dem Herzogtum Wolgast vereinigt. Während des Kampfes suchte auch Ludwig der Römer sich der verlorenen Stadt Pasewalk wieder zu bemächtigen, belagerte sie aber vergeblich und musste, als die Wolgaster Herrn einen Entschädigungsanspruch für geleistete Dienste erhoben, Ihnen 1359 Pasewalk und die Schlösser Alt- und Neu-Torgelow als Pfand überlassen. 7)

Barnim III. war ständig bestrebt, die guten Beziehungen zu Karl IV. aufrecht zu erhalten. Am 2. Oktober 1355 8) war er beim Kaiser in Prag und wurde mit Pommern-Stettin belehnt. Am 4. März 1357 8) weilte er mit Kaiser Karl IV. auf dem Reichstag in Nürnberg. Hier erhielt er abermals die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit (Belehnung mit Pommern-Stettin) und die Anerkennung des Besitzes der Uckermark. Die engen Beziehungen Barnims III. zu Karl IV. drückten sich auch darin aus, dass der Pommernherzog den Kaiser 1365 auf seinem Zug nach Avignon begleitete und an seiner Krönung teilnahm. Kurz vorher, 1363, hatte Karl IV. in Krakau die pommersche Prinzessin Elisabeth, eine Tochter Bogislaws V. und der Elisabeth von Polen, geheiratet. 2) 4)

Am Südende des Streitzigsees, auf dem so genannten Mönchsberg, gründeten 1356 nach der großen Beulenpest in Neustettin [28] die Herzöge Bogislaw V., Barnim IV. und Wartislaw V. das Augustiner-Eremitenkloster als Tochter des Anklamer Augustiner-Eremitenkloster. 7) Es war zum "Seelgerät" ihrer Eltern Wartislaw IV. und Elisabeth, geb. Herzogin von Schlesien, in Rügenwalde [36] gestiftet worden. Herzogin Elisabeth, Gemahlin Bogislaws V. und Sophia, Gemahlin Barnims IV., wurden in der Klosterkirche Maria-Cell (1361 oder 1364) begraben. 1)

Neue Unruhen brachte seit 1348 das Auftreten des falschen Waldemar in Brandenburg. Die mecklenburgischen Herzöge Albrecht II. und Johann traten für ihn ein, Barnim III. schloss sich ihnen im Vertrag von Kremmen vom 1. September 1348 an.
Die Wolgaster Brüder Barnim IV., Wartislaw V. und Bogislaw V. verbanden sich mit den Anhaltiner Fürsten, die den Wittelsbachern die Mark streitig machten. Die Anhaltiner übergaben ihnen dafür die Stadt Pasewalk [44], über die sie damals verfügen konnten. Abschließend einigte man sich darüber im Vertrag von Pritzwalk im Juni 1359, durch den Pasewalk und Torgelow [105] endgültig an Pommern kamen. 4)

Die Wolgaster Herren waren in einem heftigen Streit mit Bischof Johann von Cammin geraten, bei dem sogar Gewalttaten nicht ausblieben. Im Mai 1362 kam es deswegen zu einem vorläufigen Vergleich und zum Abschluss eines Landfriedensbündisses. 7)

Die Wolgaster Herzöge, Wartislaw V. und Bogislaw V., schlugen sich zunächst auf die Seite Waldemars von Dänemark bei seinem Krieg gegen die Hanse. Sie kämpften gegen die mecklenburgischen Herzöge, die die wichtigsten Gegner Waldemars auf dem Festland waren, da sie für ihren Verwandten auf dem schwedischen Thron eintraten. Die Herzöge von Wolgast wurden aber von den Mecklenburgern in der Schlacht von Damgarten [53] 1363 besiegt. Wartislaw wurde mit vielen seiner Adligen gefangen genommen und musste sich mit 1480 Mark Gold freikaufen. 5)
Darauf besannen sie sich auf ihren wirklichen Gegner. Das war wie eh und je der Markgraf Otto von Brandenburg, der jetzt in seinem Land wieder festen Fuß gefasst hatte und von dem zu befürchten war, dass er die in pommerscher Hand befindlichen uckermärkischen Besitzungen zurückfordern könnte. 4)

Trotzdem sollte gerade in dieser Zeit das Herzogshaus sehen, wie ein Mitglied berufen wurde, in glanzvoller Stellung eine wichtige Rolle zu spielen. In dem Streite nämlich, der sich nach Waldemars Tod um die dänische Krone erhob, standen die Stettiner und Wolgaster Herzoge auf Seiten der Königin Margarete von Norwegen, die für ihren jungen Sohn Olaf, Waldemars Enkel, die Nachfolge in Dänemark beanspruchte. Sie unterstützten sie nicht nur mit wohlwollender Neutralität, wie es die Hansestädte taten, sondern schlossen 1376 ein Bündnis mit ihr. Die alte Feindschaft gegen Mecklenburg führte sie wohl mit zu diesem Schritt, da es galt, die Ansprüche des dortigen Herzogshauses zu vereiteln, dass zu der schon 1364 erhaltenen schwedischen Krone auch die dänische gewinnen wollte. Wirklich wurde am 13. Mai 1376 Olaf zum König von Dänemark gewählt. Die Pommernherzoge hielten dann, wenn auch, wie es bei Wartislaw VI. scheint, nicht oder vorübergehende Störung, an dem Bündnisse fest. 7)

Nach Karls Tod 1378 brach eine furchtbare Verwirrung in der Mark aus und griff auch bald in die Nachbarländer über. Wir haben aus dieser Zeit das Zeugnis eines ihr nahe stehenden Chronisten, der gewiss übertrieben, aber doch nicht ohne Grund die Zustände in Pommern und dem Bistum Cammin so schilderte, dass die Herzoge und Edlen wie toll sich einander beraubten und das Land verwüsteten, dass es in ihm mit, Ausnahme der Burgen und befestigten Städte, keinen Ort gebe, der nicht ausgebrannt sei. Nur zu sehr wird diese Schilderung durch die Burger und sicherem Nachrichten bestätigt; wir erfahren von Fehden der Schöning und Köller gegen das Camminer Domkapitel (1370,1373), der Schwerin und Neuenkirchen gegen Anklam [13] (1370,1372), vor allem von Kämpfen der Wedel mit den Eberstein, Borcke, Osten und andere, von Grenzüberfällen und Raubzügen, an denen sich auch die Herzoge beteiligten. Wartislaw VII. lag 1378 mit Danzig in Fehde, Swantibor hatten mit den Herren von Wedel in der Neumarkt zu kämpfen. Neben diesen noch immerhin förmlich angesagten und regelrecht geführte Kämpfen gingen nun aber der offen oder geheim betriebenen Straßenraub, Mord und Brand einher, die schließlich jeden Handel und Verkehr fast unmöglich machten. Hiergegen griff die Fürstenmacht nicht ein, sondern die Städte mussten es mit der Selbsthilfe versuchen. Nicht weniger als sechsmal verbanden sich in den Jahren von 1375 bis 1400 die Städte Anklam [13], Demmin [8], Greifswald [23], Stralsund [20] zu gegenseitigem Schutze vor Straßenräubern, Mordbrennern und anderen Missetätern. Auch die Fürsten schlossen wohl Landfriedensbündnisse, wie im Jahre 1382, aber ernst war es ihnen nicht mit der Befriedigung des Landes, das nicht minder unsicher war als in damaligen Zeiten die See. 7)

In der Gegend westlich Ratzebuhr (Kreis Neustettin) [99] soll um 1380 Herzog Wartislaw V. den letzten Auerochsen in Pommern erlegt haben. Die Hörner ließ er in Silber fassen und schenkte eins dem Camminer Dom.

1388 verpfändeter er und Bogislaw VI. Neustettin [28] für zwei tausend Mark an den Deutschen Orden. Die Bürger der Stadt lösten sich selbst wieder aus. 5)

Er starb 1390.

1 Stettin
8 Demmin
9 Loitz
13 Anklam
17 Grimmen
20 Stralsund
22 Barth
23 Greifswald
27 Stargard
28 Neustettin
32 Stolp
35 Greifenhagen
36 Rügenwalde
40 Gollnow
44 Pasewalk
50 Tribsees
53 Damgarten
99 Ratzebuhr
105 Torgelow

 


1) Pommern; Wegweiser durch ein unvergessenes Land von Johannes Hinz
2) Die Greifen; Pommersche Herzöge 12. bis 17. Jahrhundert; Ausstellung vom 3. März bis 5. Mai 1996
3) Ludwig IV. von Oberbayern, geboren 1283 oder 1287 in Heidelberg, gestorben 11.10.1347 bei Fürstenfeldbruck. Am 20.10.1314 als König gewählt, obwohl Friedrich dem Schönen bereits einen Tag zuvor mit anderen Stimmen zum König gewählt worden war. Nach der Schlacht von Mühldorf behielt er jedoch die Oberhand.
4) Geschichte Pommerns Teil 1; Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbstständigkeit 1300-1648, Hans Branig 1997
5) Topographia Germaniae; Matthäus Merian; 1652
6) Aus dem Internet
7) Geschichte von Pommern - Band 1: Bis zur Reformation (1525); Martin Wehrmann; 1904
8) Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzoge von Pommern; Dr. Otto Heinemann; 1899

 

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